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Versicherungsschaden & Urteile > Reisegepäckversicherung

Urteile Reisegepäckversicherung

Musterurteile zum Reisegepäckschaden in der Reisegepäckversicherung z. B. bei Auslandsreisen.


 

Urteile Reisegepäckversicherung

Schaden Reisegepäck,
Urteile Reisegepäckversicherung


Urteile zum Reisegepäckschaden - Reisegepäckversicherung:

reisegepäck nicht angekommen Reisegepäckversicherung - Nicht angekommenes Reisegepäck
urteile reisegepäckversicherung Reisegepäckversicherung - Reisegepäck Raub Südafrika
reisegepäck aufgebrochen Reisegepäckversicherung - Reisegepäck am Flughafen aufgebrochen
schaden reisegepäck Reisegepäckversicherung - Laptop Diebstahl


Erste Maßnahmen:>> Reisegepäck Schaden

Reisegepäckversicherung - Nicht angekommenes Reisegepäck:
Wenn man verreist und am Ankunftsflughafen bemerkt, dass das Reisegepäck nicht mit angekommen ist, muss dieser Verlust der Reisegepäckversicherung "unverzüglich" gemeldet werden und nicht erst einen Tag später. Mit der sofortigen Meldung sollen Betrugsfälle verhindert werden.
AG München, 223 C 17445/07

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Reisegepäckversicherung - Reisegepäck Raub Südafrika:
In Südafrika frühmorgens am Flughafen angekommen, wollte sich der Tourist kein Taxi nehmen, sondern mit dem Bus fahren. Dafür musste er ca. 2 KM zu Fuß zurücklegen mitsamt seinem Reisegepäck. Bevor er dort ankam, wurde er von Straßenräubern zusammengeschlagen und seines Reisegepäcks beraubt. Er bekam keine Entschädigung von der Reisegepäckversicherung, weil das Gericht entschied, dass es grob fahrlässig sei, am frühen Morgen in Südafrika alleine zu Fuß zu gehen, es müsste bekannt sein, dass die Kriminalitätsrate in Südafrika extrem hoch sei.
AG Berlin, 16 C 513/04

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Reisegepäckversicherung - Reisegepäck am Flughafen aufgebrochen:
Wenn man am Ankunftsflughafen feststellt, dass das Reisegepäck aufgebrochen wurde oder durch einen Aufprall aufging, muss der Flughafen für den enstandenen Schaden haften. Die in Vorleistung getretene Reisegepäckversicherung bekam in diesem Fall Ihre Schadensaufwendung vollständig zurückgezahlt.
OLG Köln, 22 U 145/04

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Reisegepäckversicherung - Laptop Diebstahl:
Ein Reisender war mit samt Laptop unterwegs. Er hatte sogar eine spezielle Notebookversicherung dafür abgeschlossen. Obwohl er die Laptoptasche direkt neben sich abgestellt hatte, konnte es ihm gestohlen werden, weil er die Tasche nicht dauerhaft beobachtete. Er blieb auf seinen Schaden sitzen, weil die Richter dieses Verhalten als grob fahrlässig werteten.
Amtsgericht Berlin-Tempelhof Az. 7 C 68/04

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