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Urteile Auslandsreisekrankenversicherung
Musterurteile zur Kostenübernahme der Auslandsreisekrankenversicherung.
Urteile Auslandskrankenversicherung
Kostenübernahme
Auslandsreisekrankenversicherung - Erkrankung länger als 42 Tage
Auslandsreisekrankenversicherung - Falsche Belege eingereicht
Auslandsreisekrankenversicherung - Reiserücktransport psychisch
Reisekrankenversicherung - Incoming - bei Herzerkrankung
Üblicherweise besteht in der Auslandskrankenversicherung(Jahresvertrag)für bis zu 42 Tage Versicherungsschutz. In diesem Fall
erkrankte die versicherte Person am 15. Reisetag und verblieb bis zum 45. Tag der Reise im Krankenhaus. Die Auslandskrankenversicherung weigerte sich den Krankenhausaufenthalt über den
42. Tag hinaus zu zahlen. Die Richter sahen dies jedoch anders, entscheidend sei wann die Erkrankung eingetreten ist. LG Coburg, AZ. 32 S 11/08
Durch das Einreichen falscher Belege oder veralteter Belege in der Auslandskrankenversicherung, auch wenn sie "dazwischengerutscht" sind, kommt der Verdacht der Täuschung auf, den man in den seltesten Fällen
entkräften kann. Dies stellt eine Obliegenheitsverletzung dar und hat zur Folge, dass der Versicherungsschutz komplett entfällt und keinerlei Kosten übernommen werden.
AG München, AZ. 262 C 14671/05
Auch wenn ein Reiserücktransport medizinisch notwendig ist, werden die Kosten bei einer kurzfristigen Auslandsreisekrankenversicherung nicht übernommen, wenn der Grund dafür eine psychische Erkrankung ist.
Bei Jahresverträgen ist für dessen Kostenübernahme eine vorherige Wartezeit von 8 Monaten vorgesehen.
AG Köln, Az. 118 C 599/06
Trotz einer vorliegenden Herzerkrankung musste eine Reisekrankenversicherung die verursachten Gesundheitskosten durch einem Herzinfarkt bezahlen, weil dieser bei Reiseantritt nicht vorhersehbar gewesen wäre. Dies betraf
eine im Ausland lebende Frau, die in Deutschland Ihren Sohn besuchen wollte und bereits vor Jahren einen Herzinfarkt hatte - an Bluthochdruck, Herzrhytmusstörungen und Diabetes litt.
OLG Köln, Az. 20 U 62/09
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