Voll besparte oder übersparte Bausparverträge dürfen von den Bausparkassen mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten gekündigt werden, dies bestätigten die Ombudsleute, die sich mit solchen
Fällen beschäftigt hatten. Gegen diese Entscheidung klagt ein Kunde vor dem Landgericht Hannover, das Urteil steht noch aus.