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Urteile Bausparen - Abschlussgebühr rechtmäßig
Bausparen Abschlussgebühr rechtmäßig 2
Gebühren der Bausparkasse für Wertermittlung unrechtmäßig
Die bei Vertragsabschluss berechnete Abschlussgebühr bei Bausparverträgen ist zulässig. Ein Verstoß gegen §§ 305 ff. BGB sei nicht festzustellen.
LG Heilbronn, AZ 60341/08 Bm
Der Bundesgerichtshof hat die Rechtmäßigkeit zur Abschlussgebühr beim Bausparvertrag bestätigt. Die Abschlussgebühr dient der Bausparkasse für den Vertrieb neuer Verträge und
käme somit auch den Bausparern zugute, weil eine frühe Zuteilung des Bausparvertrages nur möglich sei, wenn die Bausparkasse auch die Möglichkeit dazu hat, neue Kunden und neue laufende Verträge gewinnen zu können.
Bundesgerichtshof, AZ XI ZR 3/10
Ein weiteres Urteil zur Rechtmäßigkeit der Abschlussgebühr bei Bausparverträgen der Bausparkasse Schwäbisch Hall
OLG Stuttgart, Az. 2 U 30/09
Die Bausparkasse darf keine Gebühren für die Wertermittlung einer Immobilie nehmen, weil die Wertermittlung ausschließlich im Interesse der Bausparkasse angefertigt wird und nicht
für den Kunden bestimmt ist.
Wer bereits Schätzgebühren zahlen musste, kann diese von der Bausparkasse zurück verlangen.
OLG Celle, AZ 13 W 49/10
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