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Urteile Berufsunfähigkeit Teil 2
Musterurteile zur Anerkennung der Berufsunfähigkeit in der Berufsunfähigkeitsversicherung.
Urteile Berufsunfähigkeit
Aktuelle Urteile zur Berufsunfähigkeitsversicherung - Teil 2
Urteile zur Berufsunfähigkeit - private Berufsunfähigkeitsversicherung:
Berufsunfähigkeit: Klauseln abstrakte Verweisung zulässig
Berufsunfähigkeit: Kein ordentlicher Beruf
Berufsunfähigkeit: Kur verschwiegen
Berufsunfähigkeit: Abstrakte Verweisung
Berufsunfähigkeit: Unzulässige Verweisung
Berufsunfähigkeit: Verweisung auf Pförtner
Berufsunfähigkeit: Rückenschmerzen
Die Klausel der abstrakten Verweisung auf einen anderen Beruf in der Berufsunfähigkeitsversicherung gilt als zulässig. So wurde ein selbständiger Straßenbaumeister nach einem schweren
Skiunfall auf seinen studierten Beruf als Bauingenieur verwiesen, um dort als Bauleiter tätig zu werden. Trotz null Berufserfahrung wird hier nur
berücksichtigt, dass er zumindest gesundheitlich dazu in der Lage ist.
BGH AZ IV ZR 232/03
Die Berufsunfähigkeitsrente muss auch dann gezahlt werden, wenn kein "ordentlicher Beruf" ausgeübt wird, bei diesem Rechtsstreit ging es um die Leitung eines
Therapie Instituts.
OLG Saarbrücken AZ 5 U 437/03-45
Die Leistungsverweigerung einer Berufsunfähigkeitsversicherung wurde wegen Täuschung gerichtlich anerkannt, weil der Kunde bei der damaligen Antragstellung auf Berufsunfähigkeitsversicherung es
versäumt hatte, bei den Gesundheitsfragen eine vor 6 Monaten durchgeführte Kur anzugeben. Der Kunde hatte eine Berufsunfähigkeitsrente aufgrund von Arthrose beantragt.
AG München Az. 275 C 9001/08
Ein selbständiger Strassenbaumeister wurde nach einem schweren Skiunfall auf den Beruf eines Bauingenieurs verwiesen, den er ursprünglich studiert hatte. Damit könne
er noch als Bauleiter fungieren, obwohl er in diesem Beruf über keinerlei Berufserfahrung verfügt, aber aus gesundheitlicher Sicht dazu in der Lage ist. Die Klausel der abstrakten Verweisung,
die sein Vertrag beinhaltete, wurde damit als zulässig erklärt.
BGH, Az. IV ZR 232/03
Die Verweisungsklausel auf einen anderen Beruf bei Berufsunfähigkeit an sich ist rechtmässig, allerdings müssen gewisse Kriterien hinsichtlich Vergütung und Niveau des bisher ausgeübten Berufes beachtet werden.
Nicht zulässig war in diesem Fall die Verweisung in der Berufsunfähigkeitszusatzversicherung auf eine Tätigkeit mit einem Einkommensverlust von 28%.
OLG Hamm, Az. 20 U 17/07
Ein an Parkinson erkrankter Isolierhelfer wurde von der Berufsunfähigkeitsversicherung auf den Beruf des Pförtners verwiesen. Das Gericht stimmte dem nicht zu, weil der Mann nicht in
der Lage dazu sei, den Beruf des Pförtners in Verbindung mit Tag- und Nachtschicht auszuüben, zusätzlich wäre auch die Verdiensteinbusse von ca. 700 € nicht zumutbar.
OLG Hamm, 20 U 17/07
Als ein Versicherter BU Rente beantragte, verweigerte die Versicherung die Zahlung, weil der Versicherte bei Antragstellung die Gesundheitsfragen in Bezug auf Vorerkrankungen verneint hatte, in Wirklichkeit
aber bereits seit Jahren wegen Rückenschmerzen behandelt wurde. Der Versicherte konnte jedoch beweisen, dass er dies auch dem Versicherungsvertreter bei Antragstellung mitgeteilt hatte, dieser
dann aber daraufhin eigenmächtig die Gesundheitsfragen verneinte, weil er der Meinung war, dass die Schmerzen alters- und berufsbedingt seien und nicht erwähnenswert. Die Berufsunfähigkeitsversicherung
musste daraufhin zahlen.
OLG Bamberg, Az. 1 U 181/06
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