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Urteile Berufsunfähigkeit

Musterurteile zur Anerkennung der Berufsunfähigkeit in der Berufsunfähigkeitsversicherung.
Urteile Berufsunfähigkeit
Anerkennung - Leistungspflicht
Urteile zur Berufsunfähigkeit - private Berufsunfähigkeitsversicherung:
Berufsunfähigkeit: Betriebliche Unterlagen bei Selbständigen
Berufsunfähigkeit: Bu-Rente für Azubis
Berufsunfähigkeit: Verweisung - Alternativ Job vom Arbeitgeber
Berufsunfähigkeit: Chronische Gelenkentzündung - Bürojob
Berufsunfähigkeit: Verweisung auf einfachen Job - weil ungelernt?
Berufsunfähigkeit: Umgestaltung für kleinen Betrieb nicht zumutbar
Berufsunfähigkeit: Burnout Syndrom
Berufsunfähigkeit: Tätigkeitsangabe eines Auszubildenden
Berufsunfähigkeit: Klauseln abstrakte Verweisung zulässig
Berufsunfähigkeit: Kein ordentlicher Beruf
Berufsunfähigkeit: Kur verschwiegen
Berufsunfähigkeit: Abstrakte Verweisung
Berufsunfähigkeit: Unzulässige Verweisung
Berufsunfähigkeit: Verweisung auf Pförtner
Berufsunfähigkeit: Rückenschmerzen
Von einem Selbständigen kann der Versicherer die Vorlage aller betrieblichen Unterlagen
verlangen, weil der Versicherer die betrieblichen Abläufe dahingehend überprüfen muss, ob sich durch
eine organisatorische Anpassung bzw. Umorganisierung des Betriebes der Eintritt einer Berufsunfähigkeit
vermeiden lässt. Dies zählt zu den sog. Mitwirkungspflichten.
OLG Köln, Az. 5 U 28/07
Auch Azubis können eine Rente aus der privaten Berufsunfähigkeitsversicherung beanspruchen, wenn Sie Ihrer
Tätigkeit nicht mehr zu mindestens 50% nachgehen können. In diesem Fall handelte es sich um einen
Azubi als Versicherungskauffrau. Diese erlitt eine Gehirnblutung. Das Argument des Versicherer, dass man als Azubi
noch keinen richtigen Beruf ausübe, ließ das Gericht nicht gelten.
OLG Dresden, 4 W 618/07
Die Berufsunfähigkeitsversicherung kann die Zahlung einer Berufsunfähigkeitsrente nicht verweigern, wenn dem
Arbeitnehmer nach einem erlittenen Unfall ein Alternativjob angeboten wird, der nicht dem Ansehen seines
bisherigen Berufsbildes bzw. seiner bisherigen Lebensstellung entspricht. Als Maßstab darf hier nicht nur
die Bezahlung zugrunde gelegt werden. Die Verweisung kommt hier nicht zum Tragen.
OLG Frankfurt/M., AZ 14 U 225/05
Führt eine chronische Gelenkentzündung dazu, dass man als Angestellte die Tastatur nicht mehr bedienen kann,
zählt dies selbst dann zur Berufsunfähigkeit, wenn das Lesen am Bildschirm über 50% und die Schreibarbeit
weniger als 50% der Tätigkeit ausmacht.
OLG Hamm, AZ. 20 U 70/05
Unwirksam ist die Verweisung auf einen einfachen Job, wenn der Verdienst zu vorher z. B. 14% weniger beträgt und durch mangelnde Aufstiegschancen ein Absinken unter dem
bisherigen Niveau vorliegt. Dies gilt auch für ungelernte Arbeiter. In diesem Fall sollte ein Schmelzer in einer Gießerei nach einem Arbeitsunfall mit schweren Verbrennungen in der alten Firma
als Gabelstaplerfahrer weiterarbeiten.
OLG Karlsruhe Az. 12 U 196/06
Laut dem Versicherungsombudsmann ist die Umgestaltung eines kleinen Betriebes für den Unternehmer nicht zumutbar. Die Frage lautete hier:
- ermöglicht die Umorganisation noch eine sinnvolle und angemessene Tätigkeit, die seiner bisherigen Lebensstellung entspricht. Hier ging es um einen selbständigen Elektriker mit einem
angestellten Gesellen. Als Chef hatte er selbst in der Firma überwiegend körperlich mitgearbeitet. Nach zwei Herzinfarkten, Bypassoperationen und verschiedenen Rückenleiden beantragte dieser
die Berufsunfähigkeitsrente aus seiner Berufsunfähigkeits-zusatzversicherung und bekam sie nach 3 Jahren zugesprochen.
AZ 4278/2005-J
Wird das Burnout Syndrom von einem Gutachter bescheinigt, kann dies zu Berufsunfähigkeit führen und der Versicherer muss die Rente zahlen. Bei diesem Urteil
ging es um einen Finanzmanager der nach 20 Jahren intensiver Arbeit und bis zu 200 Telefongesprächen am Tag zusammengebrochen ist und sich nicht mehr davon
erholt hatte.
LG München AZ 25 O 19798/03
Die Tätigkeitsangabe eines Auszubildenden gilt als Beruf im Sinne der Bedingungen. Ein Auszubildender (Versicherungskaufmann) erlitt eine Gehirnblutung und
konnte seiner Tätigkeit dauerhaft nicht mehr zu 50% nachgehen, die Berufsunfähigkeitsrente musste gezahlt werden.
AZ 4 W 618/07
Die Klausel der abstrakten Verweisung auf einen anderen Beruf gilt als zulässig. So wurde ein selbständiger Straßenbaumeister nach einem schweren
Skiunfall auf seinen studierten Beruf als Bauingenieur verwiesen, um dort als Bauleiter tätig zu werden. Trotz null Berufserfahrung wird hier nur
berücksichtigt, dass er zumindest gesundheitlich dazu in der Lage ist.
BGH AZ IV ZR 232/03
Die Berufsunfähigkeitsrente muss auch dann gezahlt werden, wenn kein "ordentlicher Beruf" ausgeübt wird, bei diesem Rechtsstreit ging es um die Leitung eines
Therapie Instituts.
OLG Saarbrücken AZ 5 U 437/03-45
Die Leistungsverweigerung einer Berufsunfähigkeitsversicherung wurde wegen Täuschung gerichtlich anerkannt, weil der Kunde bei der damaligen Antragstellung auf Berufsunfähigkeitsversicherung es
versäumt hatte, bei den Gesundheitsfragen eine vor 6 Monaten durchgeführte Kur anzugeben. Der Kunde hatte eine Berufsunfähigkeitsrente aufgrund von Arthrose beantragt.
AG München Az. 275 C 9001/08
Ein selbständiger Strassenbaumeister wurde nach einem schweren Skiunfall auf den Beruf eines Bauingenieurs verwiesen, den er ursprünglich studiert hatte. Damit könne
er noch als Bauleiter fungieren, obwohl er in diesem Beruf über keinerlei Berufserfahrung verfügt, aber aus gesundheitlicher Sicht dazu in der Lage ist. Die Klausel der abstrakten Verweisung,
die sein Vertrag beinhaltete, wurde damit als zulässig erklärt.
BGH, Az. IV ZR 232/03
Die Verweisungsklausel auf einen anderen Beruf an sich ist rechtmässig, allerdings müssen gewisse Kriterien hinsichtlich Vergütung und Niveau des bisher ausgeübten Berufes beachtet werden.
Nicht zulässig war in diesem Fall die Verweisung in der Berufsunfähigkeitszusatzversicherung auf eine Tätigkeit mit einem Einkommensverlust von 28%.
OLG Hamm, Az. 20 U 17/07
Ein an Parkinson erkrankter Isolierhelfer wurde von der Berufsunfähigkeitsversicherung auf den Beruf des Pförtners verwiesen. Das Gericht stimmte dem nicht zu, weil der Mann nicht in
der Lage dazu sei, den Beruf des Pförtners in Verbindung mit Tag- und Nachtschicht auszuüben, zusätzlich wäre auch die Verdiensteinbusse von ca. 700 € nicht zumutbar.
OLG Hamm, 20 U 17/07
Als ein Versicherter BU Rente beantragte, verweigerte die Versicherung die Zahlung, weil der Versicherte bei Antragstellung die Gesundheitsfragen in Bezug auf Vorerkrankungen verneint hatte, in Wirklichkeit
aber bereits seit Jahren wegen Rückenschmerzen behandelt wurde. Der Versicherte konnte jedoch beweisen, dass er dies auch dem Versicherungsvertreter bei Antragstellung mitgeteilt hatte, dieser
dann aber daraufhin eigenmächtig die Gesundheitsfragen verneinte, weil er der Meinung war, dass die Schmerzen alters- und berufsbedingt seien und nicht erwähnenswert. Die Versicherung
musste daraufhin zahlen.
OLG Bamberg, Az. 1 U 181/06
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