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Versicherungsschaden & Urteile > Urteile Berufsunfähigkeitsversicherung Rücktritt

Urteile Berufsunfähigkeitsversicherung

Musterurteile zu Annahme und Rücktritt bei der Berufsunfähigkeitsversicherung.


 

Urteile Berufsunfähigkeit

Annahme, Rücktritt


urteile berufsunfähigkeitsversicherung gesundheitsangaben Berufsunfähigkeitsversicherung: Gesundheitsangaben verschwiegen
urteile berufsunfähigkeitsversicherung rücktritt Berufsunfähigkeitsversicherung: Häftling nicht versicherungsfähig
urteile berufsunfähigkeitsversicherung ablehnung Berufsunfähigkeitsversicherung: Ablehnung des Antrags, Behinderung
urteile berufsunfähigkeitsversicherung rücktritt Berufsunfähigkeitsversicherung: Rücktritt vom Vertrag
urteile berufsunfähigkeitsversicherung rücktritt Berufsunfähigkeitsversicherung: Rücktritt wegen Anzeigenpflichtverletzung
urteile berufsunfähigkeitsversicherung rücktritt Berufsunfähigkeitsversicherung: Asthma zählt auch als Allergie
Berufsunfähigkeitsversicherung: Gesundheitsangaben verschwiegen
Ein Mann, der vor neun Jahren einen Antrag auf Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen hatte, wurde berufsunfähig und beantragte die Berufsunfähigkeitsrente. Im Antrag - neun Jahre zuvor - hatte er laut seinen Gesundheitsangaben nur eine Magen- Darmgrippe und eine Mandelentzündung. Er verschwieg der Versicherung, dass er aufgrund einer Schwerhörigkeit auf beiden Ohren zu 30% schwerbehindert ist und darüberhinaus psychische Beschwerden hatte. Die Versicherung kann die Zahlung verweigern und den Vertrag wegen arglistiger Täuschung anfechten. Auch der Einwand er habe bei den Gesundheitsangaben die Adresse seines Hausarztes angegeben, wo die Versicherung hätte nachfragen können, half ihm nichts, weil die Versicherung aufgrund seiner eigens gemachten Gesundheitsangaben keine Notwendigkeit darin sah, dies zu tun.
LG Coburg, Az. 22 O 558/06

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Berufsunfähigkeitsversicherung: Häftling nicht versicherungsfähig
Ein Häftling stellte bei der Versicherung einen Antrag auf Berufsunfähigkeitsversicherung und gab als Beruf Hausmann an. Bei Bekanntwerden kann die Versicherung den Vertrag stornieren - ein Häftling ist nicht versicherbar, weil er keinen Beruf ausübt.
OLG Hamm, Az. 20 U 138/06

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Berufsunfähigkeitsversicherung: Ablehnung des Antrags, Behinderung
Die Berufsunfähigkeitsversicherung lehnte einen Antrag auf Berufsunfähigkeitsrente wegen einer Behinderung des Antragstellers ab. Der Versicherer hat bei der Antragsannahme oder der Ablehnung freie Entscheidungsgewalt und haftet auch nicht im Nachhinein dafür, wenn der Antragsteller berufsunfähig wird - die nicht durch die Behinderung verursacht wurde. Weder der § 826 BGB wegen vorsätzlicher, sittenwidriger Schädigung noch Art. 3 III 2 GG kommen hier zum Tragen.
OLG Karlsruhe, Az. 12 U 117/07

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Berufsunfähigkeitsversicherung: Rücktritt vom Vertrag
Werden bei Antragstellung der Berufsunfähigkeitsversicherung die Gesundheitsangaben vom Vermittler nicht korrekt ausgefüllt, ist die Versicherung in der Beweispflicht, dass der Antragsteller dafür verantwortlich war. Im vorliegenden Fall wurden alle Gesundheitsfragen im Antrag verneint, obwohl die Antragstellerin Ihre Vorerkrankungen - Depressionen, Rückenbeschwerden und Migräne - dem Vermittler mitteilte und meinte, diese "Bagatellen" seien nicht erwähnenswert. Hinzu kommt, dass alle Vorerkrankungen nur von kurzer Dauer und ausgeheilt seien, sodass keine Notwendigkeit für einen Rücktritt bestünde, hinzu kam, dass der Lebensgefährte - Mediziner und zugleich Hausarzt - bei der Antragstellung anwesend war. Die Berufsunfähigkeitsversicherung widerum ist der Ansicht, wenn Sie von den Erkrankungen gewusst hätten, wäre der Antrag garnicht bzw. zumindest eingeschränkt angenommen worden. Das Gericht war allerdings der Ansicht, die Versicherung sei zu Unrecht vom Vertrag zurückgetreten.
LG Karlsruhe, Az. 6 0 375/10

Berufsunfähigkeitsversicherung: Rücktritt wegen Anzeigenpflichtverletzung

nach oben Vorgeschichte: VN hat bei Antragstellung die Gesundheitheitsfragen zur Psyche verneint und wurde mit einem Zusammenbruch ins Krankenhaus eingeliefert - Diagnose Erschöpfungssyndrom. Durch Untersuchungen kam heraus, dass die Beschwerden des VN bereits seit 20 Jahren von der Psyche her rühren. Die Berufsunfähigkeitsversicherung wollte daraufhin wegen Anzeigenpflichtverletzung vom Vertrag zurücktreten. Das Gericht teilte diese Ansicht nicht, weil sich der VN dieser Diagnose bei Antragstellung garnicht bewusst war. Der VN musste eine "positive Kenntnis" über seinen Gesundheitszustand haben, um überhaupt eine Anzeigenpflichtverletzung begehen zu können. Darüberhinaus war das Gericht der Meinung, wenn der Antrag zwar einen Hinweis zum Punkt Vorsatz und grober Fahrlässigkeit enthält, jedoch der Punkt "leicht fahrlässig" außer Acht gelassen wird, ist die Belehrung zur Anzeigenpflichtverletzung unzureichend.
OLG Brandenburg, Az. 12 W 57/09

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Berufsunfähigkeitsversicherung: Asthma zählt auch als Allergie

nach oben Hat der Kunde bei Antragstellung den Punkt - Allergien - angegeben, beinhaltet dies auch das Leiden an Asthma und die Versicherung kann nicht wegen arglistiger Täuschung vom Vertrag zurücktreten, da bekannt sei, dass Asthma eine Folgeerkrankung von Allergien sei - denn die bereits bestehende Neurodermitis wurde im Antrag von der Kundin erläutert.
OLG Frankfurt a. Main, Az. 3 U 286/07

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