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Musterurteile verschiedener Art zu unterschiedlichen Problemen bei der Berufsunfähigkeitsversicherung.
Urteile Berufsunfähigkeit
Urteile/Sonstiges
Berufsunfähigkeitsversicherung - Pfändung für Selbständige
Berufsunfähigkeitsversicherung - Zahlung trotz neuer Ausbildung
Berufsunfähigkeitsversicherung - Pfändung, Pfändungsfreigrenze
Für Selbständige gilt: Seit 2007 besteht nur noch Pfändungsschutz für private Altersrenten. Leistungen aus der privaten Berufsunfähigkeitsversicherung zählen nicht dazu, ebensowenig
zählen gezahlte Leistungen zum Arbeitseinkommen. Ist man bei Abschluss der Berufsunfähigkeitsversicherung Arbeitnehmer oder Beamter gewesen, erhält man wenigstens noch
Vergünstungen.
BFH, AZ. IX ZB 99/05
Hat die Berufsunfähigkeitsversicherung eine unbefristete Zusage zur Zahlung der Berufsunfähigkeitsrente gemacht, muss diese auch dann weiter gezahlt werden, wenn eine Ausbildung in einem neuen Beruf
absolviert wird. Der Maurerlehrling musste seine Ausbildung vorzeitig unterbrechen, wegen einer Lähmung des rechten Armes und fing später eine neue Ausbildung an. Die Berufsunfähigkeitsversicherung
wollte zum Ende der neuen Ausbildung die Zahlung einstellen.
Bundesgerichtshof, AZ. IV ZR 269/08
Auch bei dem Bezug einer Rente aus der Berufsunfähigkeitsversicherung gelten die allgemeinen Pfändungsfreigrenzen (989,99 Euro monatlich), wenn die Berufsunfähigkeitsversicherung ohne Unterbrechung in die
Zahlung der Altersrente übergeht und ausschließlich eine Rentenzahlung vereinbart wurde (kein Kapitalwahlrecht).
Bundesgerichtshof, AZ. IX ZR 132/09
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