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Urteile Sterbegeldversicherung

Musterurteile verschiedener Art zu unterschiedlichen Problemen bei der Sterbegeldversicherung.
Urteile Bestattungsvorsorge Sterbegeldversicherung
Urteile - Sonstiges
Sterbegeldversicherung - Hartz IV Zahlung
Normalerweise gilt, bevor ein Zahlungsanspruch auf Hartz IV besteht, muss jegliches Vermögen vorher aufgebraucht werden und man darf die Hilfebedürftigkeit nicht
herbeigeführt haben indem man sich vorher "arm" macht und Vermögen z. B. verschenkt. In diesem Fall wurde Sozialhilfe bewilligt und der Bestattungsvorsorgevertrag, der
kurz vorher abgeschlossen wurde, musste nicht aufgelöst werden. Die alte Frau hatte als Vorsorgemaßnahme einmalig 6.000 € auf ein Treuhandkonto überwiesen, kurz
bevor Sie in ein Pflegeheim musste. Da dadurch das Vermögen aufgebraucht war, beanspruchte Sie Sozialhilfe. Diese wurde ihr vom Gericht bewilligt, die Sterbegeldversicherung musste
nicht gekündigt werden, da es sich hierbei um eine angemessene Vorsorge für den Todesfall handelte.
BSG, AZ. B 8/9b SO 9/06 R
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