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Restschuldversicherung - psychische Erkrankung
Restschuldversicherung - psychische Erkrankung Ursache entscheidend
Finanzierung - Kredit Kündigung
Ist in der Restschuldversicherung auch Arbeitsunfähigkeit mit abgedeckt, darf die Versicherung Leistungen aufgrund psychischer Erkrankungen dennoch ausschließen.
OLG Karlsruhe Az. 19 U 57/07
Auch wenn in der Restschuldversicherung psychische Erkrankungen ausgeschlossen wurden, kann es trotzdem passieren, dass die Restschuldversicherung leisten muss, wenn die Ursache der psychischen Erkrankung eindeutig auf eine Medikamenteneinnahme
zurückzuführen ist. In diesem Fall verusachte ein Medikament, dass nach einer Krebsbehandlung verschrieben wurde, schwere Depressionen - dies wurde auch vom Sachverständigen bestätigt. Aufgrund des Gerichtsurteils musste die Restschuldversicherung in diesem Fall
nicht nur während der Krebsbehandlung leisten, sondern auch in der Folgezeit der Depressionen.
OLG Karlsruhe Az. 19 U 57/07
Ist ein Kreditnehmer nach mehrfacher Aufforderung nicht bereit, Auskunft über seine wirtschaftlichen Verhältnisse zu geben, kann die Kündigung des Kreditverhältnisses
rechtmässig sein, auch wenn eine regelmäßige Tilgung erfolgt und kein Saldo vorliegt. Das Kreditinstitut hatte hierfür eine Frist angesetzt und bei Nichteinhaltung mit der Kündigung gedroht.
OLG Frankfurt a. M., Az. 19 U 173/10
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