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Versicherungsschaden & Urteile > Haftpflichtschaden > Haftpflichtschaden Teil 2

haftpflichtschaden

Musterurteile zum Haftpflichtschaden - Privathaftpflicht.


 


Urteile
Haftpflichtschaden

Aktuelle Urteile zum Privathaftpflicht Schaden - Teil 2


Urteile zum Haftpflichtschaden - Privathaftpflicht:

haftpflichtschaden Haftpflichtschaden - Brille kaputt
haftpflichtschaden Haftpflichtschaden - Mietsachschaden
haftpflichtschaden Haftpflichtschaden - durch Kinderfahrrad
haftpflichtschaden Haftpflichtschaden - Mietsachschäden durch Hund
haftpflichtschaden Haftpflichtschaden - Mietsachschäden durch Stöckelschuhe


Erste Maßnahmen zum:>> Haftpflichtschaden
Haftpflichtschaden - Brille kaputt
Die Privathaftpflicht muss bei einem Haftpflichtschaden bezüglich einer kaputten Brille den Widerbeschaffungs der Brille ersetzen - d. h. unter Umständen sogar den Neuwert, weil für Brillen bisher kein Gebrauchtmarkt existiert. Abzüge sind nur gestattet, wenn sich z. B. die bisherige Sehstärke verändert hat, oder die Brille nutzungsbedingte Vorschäden aufweist. Bei diesem Haftpflichtschaden ist der VN unverschuldet in einen Verkehrsunfall geraten, bei dem die Brille komplett zerstört wurde. Durch eine Augenuntersuchung, die kurz vor dem Unfall stattgefunden hat, konnte der VN beweisen, dass sich die Sehstärke nicht verändert hat, der Neupreis der Brille belief sich auf ca. 722 Euro, die von der Haftpflichtversicherung ersetzt werden mussten.
LG Coburg, Az. 11 O 720/07

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Haftpflichtschaden - Mietsachschaden
Ein Mietsachschaden über beschädigtes Parkett, verursacht durch einen Rollschreibtischstuhl, musste durch die Privathaftpflicht reguliert werden. Die Privathaftpflicht wollte den Mietsachschaden aufgrund übermäßiger Beanspruchung, die vom Versicherungsschutz ausgeschlossen ist, nicht regulieren. In diesem Fall argumentierte das Gericht jedoch dagegen mit dem einfachen Argument einer falschen Nutzung diesbezüglich.
LG Dortmund, Az. 2 T 5/10

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Haftpflichtschaden - durch Kinderfahrrad
Ein Haftpflichtschaden, verursacht durch das Kinderfahrrad eines 5-jährigen, muss nicht durch die Privathaftpflicht reguliert werden, wenn es durch das Gedrängel am Kindergarten umfällt und ein Fahrzeug dabei beschädigt. Es besteht auch keine Verletzung der Aufsichtspflicht, wenn das Kind die letzten Meter zum Kindergarten vorausfährt. Da keine Verletzung der Aufsichtspflicht vorlag und das Kind mit 5 Jahren nicht deliktfähig ist, musste der entstandene Fahrzeugschaden von rund 1.400 Euro nicht durch die Privathaftpflicht erstattet werden.
AG München, Az. 122 C 8128/10

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Haftpflichtschaden - Mietsachschäden durch Hund
Das generelle Ausschließen von Schäden verursacht durch einen Hund ist nicht zu beanstanden, auch Mietsachschäden wegen Flecken auf dem Parkett müssen nicht von der Privathaftpflicht erstattet werden, dafür muss eine separate Hundehaftpflicht abgeschlossen werden.
OLG Köln, Az. 9 U 179/09

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Haftpflichtschaden - Mietsachschäden durch Stöckelschuhe
Ein durch Stöckelschuhe verursachter Mietsachschaden am Parkett des Vermieters ist nicht schadensersatzpflichtig, sondern werden als normale Gebrauchsspuren beziffert, die der Vermieter hinnehmen muss..
AG Freiburg, Az. 2 C 3188/90

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