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Versicherungsschaden & Urteile > Haftpflichtschaden

haftpflichtschaden

Musterurteile zum Haftpflichtschaden - Privathaftpflicht.


 


Urteile
Haftpflichtschaden

Privathaftpflicht - Sachschaden Teil 1


Urteile zum Haftpflichtschaden - Privathaftpflicht:

haftpflichtschaden einkaufswagen Haftpflichtschaden - Einkaufswagen
haftpflichtschaden Haftpflichtschaden - Heizlüfter im PKW
haftpflichtschaden Haftpflichtschaden - Kirchen Verwüstung durch 13-jährigen
haftpflichtschaden fahrrad Haftpflichtschaden - durch Fahrrad eines 8-jährigen
haftpflichtschaden waschmaschine Haftpflichtschaden - Vorkehrungen für Waschmaschine
haftpflichtschaden gefälligkeit Haftpflichtschaden - Aufbewahrung aus Gefälligkeit
haftpflichtschaden Haftpflichtschaden - durch vermietetes Wohnhaus


Erste Maßnahmen zum:>> Haftpflichtschaden
Haftpflichtschaden - Einkaufswagen
Ein Haftpflichtschaden am Fahrzeug kann durch die private Haftpflicht ersetzt werden, wenn diese nicht durch den Gebrauch des Fahrzeugs entstanden sind, dazu gehört auch das Be- und Entladen des Fahrzeugs. Wird ein anderes Fahrzeug beschädigt, durch einen vollen Einkaufswagen mit dem man gerade den Supermarkt verließ, kann man seine private Haftpflichtversicherung einschalten.

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Haftpflichtschaden - Heizlüfter im PKW
Ein Arbeitnehmer hatte in seinem Firmenfahrzeug einen Heizlüfter gestellt, um die Scheiben abzutauen. Er verließ sein Fahrzeug und kehrte für 10 min. in seine Wohnung zurück. In dieser Zeit brannte das Fahrzeug ab. Auch die Begründung der privaten Haftpflicht in diesem Fall, das Fahrzeug sei nur geliehen, hat das Gericht nicht gelten lassen. Die Privathaftpflicht des Arbeitnehmers musste für den Haftpflichtschaden zahlen.
IV ZR 120/05

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Haftpflichtschaden - Kirchen Verwüstung durch 13-jährigen
Betätigt ein 13 Jahre alter Schüler einen Feuerlöscher in einer Kirche und treten dadurch Verschmutzungen im Bereich des Kircheninneren auf, so ist davon auszugehen, dass der Schüler zwar die Vorstellung gehabt hat, dass der Kirchenraum verschmutzt wird, nicht jedoch deren weitreichenden Folgen voraussehen können. Die Privathaftpflicht wollte den Haftpflichtschaden nicht regulieren und berief sich auf Vorsatz. Dem gab das Gericht nicht statt.
OLG Koblenz, AZ. 10 U 1748/06

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Haftpflichtschaden - durch Fahrrad eines 8-jährigen
Angefeuert von seinen Freunden ließ ein 8-jähriger sein Fahrrad führerlos auf dem Bürgersteig fahren, um zu sehen, wielange es alleine weiterfahren kann. Der dadurch entstandene Haftpflichtschaden als das Fahrrad mit einem PKW kollidierte, musste nicht übernommen werden. Bei Kindern unter zehn Jahren sei ein verkehrsgerechtes Verhalten oftmals nicht möglich.
BGH, AZ VI ZR 42/07

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Haftpflichtschaden - Vorkehrungen für Waschmaschine
Ganz wichtig sind Vorkehrungen für die Waschmaschine, damit das Wasser nicht ausläuft und in der darunterliegenden Wohnung keinen Schaden anrichten kann, auch wenn die Ursache ein Defekt der Waschmaschine sein sollte. Der Wasserschlauch sollte genügend befestigt sein, der Hahn sollte beim Verlassen der Wohnung möglichst zugedreht sein, bzw. man kann die Waschmaschinen mittlerweile auch mit einem sog. Aqua Stop aufrüsten, dass ein Auslaufen der Waschmaschine verhindert. Ansonsten kann Ihre Privathaftpflicht sich weigern den Haftpflichtschaden zu übernehmen, weil Sie grob fahrlässig gehandelt haben, die Weigerung gilt dann übrigens auch für die Hausratversicherung, falls gleichzeitig auch noch der eigene Hausrat betroffen sein sollte. Bei diesem Schaden in der Privaten Haftpflicht kam erschwerend hinzu, dass der Schlauch nur mit einer Schelle gesichert war, die Zuleitung nie geschlossen und ebensowenig 6 Jahre lang überprüft wurde.
OLG Oldenburg, AZ. 3 U 6/04

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Haftpflichtschaden - Aufbewahrung aus Gefälligkeit
Aus Gefälligkeit wurden Möbel eines Freundes in einer Gartenlaube aufbewahrt, als der Ofen in der Gartenlaube angemacht wurde, zerstörte ein Brand dessen Möbel. Die Haftpflichtversicherung wollte sich weigern den Schaden zu übernehmen mit dem Hinweis, dass fremde Sachen Gegenstand eines Verwahrungsvertrages sind und den Bedingungen nach ausgeschlossen ist. Das Gericht sah dies anders, da die beiden Parteien die Verwahrung nicht vertraglich geregelt hatten, handelte es sich hier um eine reine Gefälligkeit und der Haftpflichtschaden musste reguliert werden.
OLG Brandenburg, AZ. 4 U 139/07

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Haftpflichtschaden - Durch vermietetes Wohnhaus
In der Privathaftpflicht enthalten ist eine Art "Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht", wenn man im Inland ein 1-Familien Haus besitzt welches man auch selbst zu privaten Wohnzwecken nutzt. Kommt ein weiteres Haus hinzu oder vermietet das bisherige Objekt, ist eine separate Versicherung erforderlich. Ein Hausbesitzer, der ein 2. Haus erwarb und das 1. Haus vermietete erlitt durch das zwischenzeitliche leerstehen des Gebäudes einen Frost- und Leitungwasserschaden, der auch das Nachbarhaus schädigte. Die Privathaftpflicht musste nicht für den Haftpflichtschaden aufkommen.
LG Coburg, Az. 11 O 720/07

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