|
Versicherungsschaden & Urteile >
Haftpflichtschaden
Musterurteile zum Haftpflichtschaden - Privathaftpflicht.
Urteile Haftpflichtschaden
Privathaftpflicht - Sachschaden Teil 1
Urteile zum Haftpflichtschaden - Privathaftpflicht:
Haftpflichtschaden - Einkaufswagen
Haftpflichtschaden - Heizlüfter im PKW
Haftpflichtschaden - Kirchen Verwüstung durch 13-jährigen
Haftpflichtschaden - durch Fahrrad eines 8-jährigen
Haftpflichtschaden - Vorkehrungen für Waschmaschine
Haftpflichtschaden - Aufbewahrung aus Gefälligkeit
Haftpflichtschaden - durch vermietetes Wohnhaus
Ein Haftpflichtschaden am Fahrzeug kann durch die private Haftpflicht
ersetzt werden, wenn diese nicht durch den Gebrauch des Fahrzeugs
entstanden sind, dazu gehört auch das Be- und Entladen des Fahrzeugs.
Wird ein anderes Fahrzeug beschädigt, durch einen vollen Einkaufswagen
mit dem man gerade den Supermarkt verließ, kann man seine private
Haftpflichtversicherung einschalten.
Ein Arbeitnehmer hatte in seinem Firmenfahrzeug einen Heizlüfter
gestellt, um die Scheiben abzutauen. Er verließ sein Fahrzeug
und kehrte für 10 min. in seine Wohnung zurück. In dieser Zeit
brannte das Fahrzeug ab. Auch die Begründung der privaten
Haftpflicht in diesem Fall, das Fahrzeug sei nur geliehen,
hat das Gericht nicht gelten lassen. Die Privathaftpflicht
des Arbeitnehmers musste für den Haftpflichtschaden zahlen.
IV ZR 120/05
Betätigt ein 13 Jahre alter Schüler einen Feuerlöscher in einer Kirche und
treten dadurch Verschmutzungen im Bereich des Kircheninneren auf, so ist
davon auszugehen, dass der Schüler zwar die Vorstellung gehabt hat, dass
der Kirchenraum verschmutzt wird, nicht jedoch deren weitreichenden Folgen
voraussehen können. Die Privathaftpflicht wollte den Haftpflichtschaden nicht regulieren und
berief sich auf Vorsatz. Dem gab das Gericht nicht statt.
OLG Koblenz, AZ. 10 U 1748/06
Angefeuert von seinen Freunden ließ ein 8-jähriger sein Fahrrad führerlos auf dem
Bürgersteig fahren, um zu sehen, wielange es alleine weiterfahren kann. Der dadurch
entstandene Haftpflichtschaden als das Fahrrad mit einem PKW kollidierte, musste nicht
übernommen werden. Bei Kindern unter zehn Jahren sei ein verkehrsgerechtes
Verhalten oftmals nicht möglich.
BGH, AZ VI ZR 42/07
Ganz wichtig sind Vorkehrungen für die Waschmaschine, damit das Wasser nicht ausläuft und in der darunterliegenden Wohnung keinen Schaden anrichten kann,
auch wenn die Ursache ein Defekt der Waschmaschine sein sollte. Der Wasserschlauch sollte genügend befestigt sein, der Hahn sollte beim Verlassen der Wohnung
möglichst zugedreht sein, bzw. man kann die Waschmaschinen mittlerweile auch mit einem sog. Aqua Stop aufrüsten, dass ein Auslaufen der Waschmaschine verhindert.
Ansonsten kann Ihre Privathaftpflicht sich weigern den Haftpflichtschaden zu übernehmen, weil Sie grob fahrlässig gehandelt haben, die Weigerung gilt dann übrigens auch für die
Hausratversicherung, falls gleichzeitig auch noch der eigene Hausrat betroffen sein sollte.
Bei diesem Schaden in der Privaten Haftpflicht kam erschwerend hinzu, dass der Schlauch nur mit einer Schelle gesichert war, die Zuleitung nie geschlossen und ebensowenig 6 Jahre lang überprüft wurde.
OLG Oldenburg, AZ. 3 U 6/04
Aus Gefälligkeit wurden Möbel eines Freundes in einer Gartenlaube aufbewahrt, als der Ofen in der Gartenlaube angemacht wurde,
zerstörte ein Brand dessen Möbel. Die Haftpflichtversicherung wollte sich weigern den Schaden zu übernehmen mit dem Hinweis, dass fremde Sachen Gegenstand eines
Verwahrungsvertrages sind und den Bedingungen nach ausgeschlossen ist. Das Gericht sah dies anders, da die beiden Parteien die Verwahrung nicht vertraglich
geregelt hatten, handelte es sich hier um eine reine Gefälligkeit und der Haftpflichtschaden musste reguliert werden.
OLG Brandenburg, AZ. 4 U 139/07
In der Privathaftpflicht enthalten ist eine Art "Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht", wenn man im Inland ein 1-Familien Haus besitzt welches man auch selbst zu privaten Wohnzwecken nutzt. Kommt ein weiteres Haus hinzu oder
vermietet das bisherige Objekt, ist eine separate Versicherung erforderlich. Ein Hausbesitzer, der ein 2. Haus erwarb und das 1. Haus vermietete erlitt durch das zwischenzeitliche leerstehen des Gebäudes
einen Frost- und Leitungwasserschaden, der auch das Nachbarhaus schädigte. Die Privathaftpflicht musste nicht für den Haftpflichtschaden aufkommen.
LG Coburg, Az. 11 O 720/07

>>
Weitere Urteile - Haftpflichtschaden - Personenschaden>>
>>
Weitere Urteile - Haftpflichtschaden - Vermögensschaden>>
>>
Privathaftpflicht - FAQ>>
>>
Privathaftpflicht - Vergleich>>
|
|
Alle Grafiken
und Informationen dieser Seiten unterstehen unserem
Copyright, sowie Rechten Dritter |
|
|
|