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Hausratschaden
Einbruch, Diebstahl
Musterurteile zum Einbruch oder Diebstahl Schaden in der Hausratversicherung.
Urteile Hausratversicherung
Hausratschaden - Einbruch, Diebstahl
Urteile zum Einbruch oder Diebstahl - Hausratversicherung:
Hausratschaden - Einbruch Tresor gestohlen
Hausratschaden - Einbruchdiebstahl - Fenster
Hausratschaden - Einbruchdiebstahl, Fenster auf Kipp
Hausratschaden - Diebstahl, Sammelgarage
Hausratschaden - Raub
Hausratschaden - Einbruch durch Katzenklappe
Hausratschaden - Fahrraddiebstahl
Ein Nachweis darüber dass der Tresor entwendet wurde, wird bei einem Hausratschaden weitaus
weniger angezweifelt. Allerdings ist ein Nachweis über den Inhalt
der sich im Tresor befindlichen Wertgegenstände oft nur möglich,
wenn die Aussage durch Zeugen bekräftigt werden kann.
BGH, Az: V ZR 130/05
Ein Einbruch incl. Diebstahl wurde ermöglicht, weil die Fenster in Kippstellung
standen und keiner zu Haus war. Gerichtsurteil entschied bei diesem Hausratschaden gegen den
Geschädigten, weil der Wohnungsmieter es dadurch dem Einbrecher zu
einfach machte. Wer die Wohnung verlässt muss die Fenster und Türen
fest verschließen.
AG Hattingen 21 C 60/93
Wer ein Fenster auf Kippstellung lässt und erst Stunden später in der Nacht nach Hause kommt,
hat im Falle eines Einbruchs keinen Versicherungsschutz in der Hausratversicherung, weil er damit grob fahrlässig gehandelt hat.
Hinzu kam bei diesem Hausratschaden, dass sich das Fenster besonders leicht öffnen ließ und sich im Erdgeschoß befand.
LG Düsseldorf, AZ. 11 O 205/06
In einer etwa 5 KM vom Haus entfernten Sammelgarage wurden Go-Karts (Wert 9.000€) gestohlen. Die Hausratversicherung musste den Schaden nicht ersetzen, mit der Begründung, dass es dem
Versicherungsnehmer aufgrund der Entfernung nicht möglich ist, die Garage von seinem Haus aus zu beobachten. Bei diesem Hausratschaden kam erschwerend hinzu, dass der Geschädigte keine
schriftliche Bestätigung der Versicherung über die Mitversicherung der Go-Karts vorlegen konnte.
LG Coburg, Az. 23 O 269/09
Ein Raub - auch im Ausland - muss unverzüglich der Hausratversicherung gemeldet werden - entweder telefonisch oder per Fax, auch wenn keine Versicherungsscheinnummer zur Hand ist, sollte
dieser Hausratschaden zumindest unter Angabe seines Namens gemeldet werden. Eine Anzeige erst zwei Monate später bedeutet eine Verletzung der Sorgfaltspflicht.
AG München, Az. 222 C 35329/06
Ein Einbruch, möglich gemacht, durch das Vorhandensein einer Katzenklappe, kann den Versicherungsschutz kosten. Den Einbrechern war es durch diese möglich, den Entriegelungsgriff eines nahestehendens Fensters zu öffnen -
grob fahrlässig - entschied der Richter.
AG Dortmund, Az. 433 C 10580/07
Weil ein Fahrradliebhaber, der sein gestohlenes Mountainbike aus Einzelteilen selbst angefertigt hatte, der Hausratversicherung keine Rechnungen der einzeln gekauften Teile vorlegen konnte, sondern eine im Nachhinein ausgefertigte
Rechnung eines Händlers über ein komplettes Fahrrad in Höhe von 5.700 Euro einreichte, brauchte die Hausratversicherung den Fahrraddiebstahl nicht ersetzen, weil das Gericht dieses Verhalten als Schummeln betrachtete, obwohl die Höhe der
angegebenen Kosten durchaus stimmen kann, aber auch eine falsche Rechnung bei der Versicherung einzureichen, zählt zum Punkt arglistige Täuschung.
OLG Karlsruhe, Az. 12 U 86/10
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