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Versicherungsschaden & Urteile > Hausratschaden Einbruch, Diebstahl

schaden hausratversicherung

Musterurteile zum Einbruch oder Diebstahl Schaden in der Hausratversicherung.


 

Urteile
Hausratversicherung

Hausratschaden - Einbruch, Diebstahl


Urteile zum Einbruch oder Diebstahl - Hausratversicherung:

nach unten Hausratschaden - Einbruch Tresor gestohlen
nach unten Hausratschaden - Einbruchdiebstahl - Fenster
nach unten Hausratschaden - Einbruchdiebstahl, Fenster auf Kipp
nach unten Hausratschaden - Diebstahl, Sammelgarage
nach unten Hausratschaden - Raub
nach unten Hausratschaden - Einbruch durch Katzenklappe
nach unten Hausratschaden - Fahrraddiebstahl


Erste Maßnahmen:>> Hausratschaden

Hausratschaden - Einbruch Tresor gestohlen
Ein Nachweis darüber dass der Tresor entwendet wurde, wird bei einem Hausratschaden weitaus weniger angezweifelt. Allerdings ist ein Nachweis über den Inhalt der sich im Tresor befindlichen Wertgegenstände oft nur möglich, wenn die Aussage durch Zeugen bekräftigt werden kann.
BGH, Az: V ZR 130/05

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Hausratschaden - Einbruchdiebstahl - Fenster
Ein Einbruch incl. Diebstahl wurde ermöglicht, weil die Fenster in Kippstellung standen und keiner zu Haus war. Gerichtsurteil entschied bei diesem Hausratschaden gegen den Geschädigten, weil der Wohnungsmieter es dadurch dem Einbrecher zu einfach machte. Wer die Wohnung verlässt muss die Fenster und Türen fest verschließen.
AG Hattingen 21 C 60/93

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Hausratschaden - Einbruchdiebstahl, Fenster auf Kipp
Wer ein Fenster auf Kippstellung lässt und erst Stunden später in der Nacht nach Hause kommt, hat im Falle eines Einbruchs keinen Versicherungsschutz in der Hausratversicherung, weil er damit grob fahrlässig gehandelt hat. Hinzu kam bei diesem Hausratschaden, dass sich das Fenster besonders leicht öffnen ließ und sich im Erdgeschoß befand.
LG Düsseldorf, AZ. 11 O 205/06

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Hausratschaden - Diebstahl, Sammelgarage
In einer etwa 5 KM vom Haus entfernten Sammelgarage wurden Go-Karts (Wert 9.000€) gestohlen. Die Hausratversicherung musste den Schaden nicht ersetzen, mit der Begründung, dass es dem Versicherungsnehmer aufgrund der Entfernung nicht möglich ist, die Garage von seinem Haus aus zu beobachten. Bei diesem Hausratschaden kam erschwerend hinzu, dass der Geschädigte keine schriftliche Bestätigung der Versicherung über die Mitversicherung der Go-Karts vorlegen konnte.
LG Coburg, Az. 23 O 269/09

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Hausratschaden - Raub
Ein Raub - auch im Ausland - muss unverzüglich der Hausratversicherung gemeldet werden - entweder telefonisch oder per Fax, auch wenn keine Versicherungsscheinnummer zur Hand ist, sollte dieser Hausratschaden zumindest unter Angabe seines Namens gemeldet werden. Eine Anzeige erst zwei Monate später bedeutet eine Verletzung der Sorgfaltspflicht.
AG München, Az. 222 C 35329/06

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Hausratschaden - Einbruch durch Katzenklappe
Ein Einbruch, möglich gemacht, durch das Vorhandensein einer Katzenklappe, kann den Versicherungsschutz kosten. Den Einbrechern war es durch diese möglich, den Entriegelungsgriff eines nahestehendens Fensters zu öffnen - grob fahrlässig - entschied der Richter.
AG Dortmund, Az. 433 C 10580/07

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Hausratschaden - Fahrraddiebstahl
Weil ein Fahrradliebhaber, der sein gestohlenes Mountainbike aus Einzelteilen selbst angefertigt hatte, der Hausratversicherung keine Rechnungen der einzeln gekauften Teile vorlegen konnte, sondern eine im Nachhinein ausgefertigte Rechnung eines Händlers über ein komplettes Fahrrad in Höhe von 5.700 Euro einreichte, brauchte die Hausratversicherung den Fahrraddiebstahl nicht ersetzen, weil das Gericht dieses Verhalten als Schummeln betrachtete, obwohl die Höhe der angegebenen Kosten durchaus stimmen kann, aber auch eine falsche Rechnung bei der Versicherung einzureichen, zählt zum Punkt arglistige Täuschung.
OLG Karlsruhe, Az. 12 U 86/10

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