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Versicherungsschaden & Urteile > Hausratschaden

hausratschaden

Musterurteile zum Hausratschaden in der Hausratversicherung.


 

Urteile
Hausratversicherung

Feuerschaden - Brandschaden


Urteile zum Hausratschaden - Hausratversicherung:

nach unten Hausratschaden - Herd vergessen - Grob Fahrlässig
nach unten Hausratschaden - Grablicht unbeaufsichtigt


Erste Maßnahmen:>> Hausratschaden

Hausratschaden - Herd vergessen - Grob Fahrlässig
Eine Hausfrau geht einkaufen, ohne den Herd vorher abzuschalten. Feuer! Die Hausratversicherung beruft sich auf grobe Fahrlässigkeit und möchte den Hausratschaden nicht regulieren. Da die Frau den Herd schlichtweg nur vergessen hatte auszustellen, hat das Gericht entschieden, dass dieser Fall unter Leichtfertigkeit fällt und keine grobe Fahrlässigkeit darstellt. Die Versicherung musste den Hausratschaden übernehmen.
OLG Düsseldorf 4 U 172/94

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Hausratschaden - Grablicht unbeaufsichtigt
Ein brennendes Grablicht wurde bei offenem Fenster im Schlafzimmer unbeaufsichtigt gelassen. Wahrscheinlich durch einen Windzug hervorgerufen, entstand ein Brand. Das Verhalten bei diesem Hausratschaden wurde vom Gericht als grob fahrlässig beurteilt und die Versicherung muss für den Hausratschaden nicht aufkommen.
AZ. 7 O 102/06

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