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Versicherungsschaden & Urteile > Hundehaftpflicht Schaden

Hundehaftpflicht Schaden

Musterurteile zum Hundehaftpflicht Schaden - Personenschäden Hundehaftpflichtversicherung.


 

Urteile Hundehaftpflicht

Personenschäden


Urteile zum Hundehaftpflicht Schaden - Hundehaftpflichtversicherung:

nach unten Hundehaftpflicht Schaden - Unbeaufsichtigter Hund
nach unten Hundehaftpflicht Schaden - Hundekampf
nach unten Hundehaftpflicht Schaden - Beisserei unter Hunden
nach unten Hundehaftpflicht Schaden - Hundebiss, Ausrede Nutztier


Erste Maßnahmen:>> Hundehaftpflicht Schaden

Hundehaftpflicht Schaden - Unbeaufsichtigter Hund
Wird ein Hund mit anderen Hunden in eine Beisserei verwickelt, muss der Hundehalter dessen Hund ohne Aufsicht herumstreunt, am meisten für den entstandenen Schaden zahlen. In diesem Beispiel griff ein streunender Hund die Hunde eines Passanten an, dieser stürzte, weil er mehrere Hunde an der Leine hatte und diese nicht loslassen wollte. Der Richter lastete der gestürzten Person in diesem Fall ein Mit-Haftungsanteil von 20% an.
LG Coburg, AZ. 12 O 741/06

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Hundehaftpflicht Schaden - Hundekampf
Wer sich bei einem Hundekampf ins Getümmel wirft und versucht seinen Hund am Halsband zu packen, handelt grob fahrlässig und trägt eine Mitschuld von 50%.
OLG Brandenburg, Az. 1 U 2/08

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Hundehaftpflicht Schaden - Beisserei unter Hunden
Ein Hundehalter hatte während einer Beisserei unter den Hunden versucht, die Hunde zu trennen und wurde dabei in die Hand gebissen. Laut Urteil hatte er keinen Anspruch auf Ersatz der Behandlungskosten und kein Anrecht auf Schmerzensgeld.
LG Bamberg, Az. 3 S 197/01

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Hundehaftpflicht Schaden - Hundebiss, Ausrede Nutztier
Ein Ladenbesitzer hatte seinen Hund angeleint vor dem Laden platziert als dieser eine Kundin biss. Die Kundin verlangte 4.000 € Schmerzensgeld. Der Ladenbesitzer argumentierte, sein Hund sei ein Wachhund und fiele somit unter Nutztierhaltung. Wenn dem so gewesen wäre, hätte die Kundin beweisen müssen, dass er als Halter des Hundes ungenügend aufgepasst hätte. Die Richter sprachen sich allerdings gegen die Nutztierbezeichnung aus, weil der Hund allgemein als gutmütig bekannt war und der Hund auch im Haus des Besitzers übernachtete.
LG Bayreuth, Az. 12 S 80/07

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