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Kfz Schaden
Musterurteile zum Kfz Schaden in der Kfz Versicherung.
Kfz Versicherung Auto Unfall - Kfz Schaden
Kfz Haftpflicht - Teil 1
Urteile zum Kfz Schaden - Kfz Versicherung:
Kfz Schaden: Nutzungsausfall - PKW /Motorrad
Kfz Schaden: Eigener PKW geschädigt durch Firmenfahrzeug
Kfz Schaden: Schädigung der Insassen - Fahrer betrunken
Kfz Schaden: Fahrer betrunken - Beifahrer mitschuldig
Kfz Schaden: Spätfolgen
Kfz Schaden: Wer auffährt - hat Schuld?
Kfz Schaden: Auffahren durch Ausbremsung
Kfz Schaden: Nutzungsausfall - 168 Tage
Kfz Schaden: Gegenseitiges mitnehmen - Gefälligkeitsfahrt?
Wer unverschuldet in einen Verkehrsunfall gewickelt wurde,
hat bei einem Kfz Schaden Anspruch auf einen Mietwagen oder einen Nutzungsausfall
während der Dauer der Reparatur. Schadenschilderung:
Ein Motorroller wurde bei einem Unfall beschädigt, es gab
Schwierigkeiten bei der Ersatzteilbeschaffung, die Reparatur
des Kfz Schaden dauerte dadurch insgesamt 70 Tage. Der Geschädigte verlangte
dafür pro Tag 18€ Nutzungsausfallentschädigung. Das Gericht
gab ihm Recht. Begründung: Kann der Geschädigte nicht nachweisen,
dass eine schnellere Widerherstellung oder eine Notreparatur des Kfz Schaden möglich
gewesen wäre, muss der Nutzungsausfall auch über einen längeren
Zeitraum gezahlt werden, Voraussetzung ist aber, dass die Kosten
nicht unverhältnismäßig hoch sind. AG Gifhorn, Az. 13 C 1563/05
Ein Arbeitnehmer, dessen eigener PKW auf dem Firmengelände abgestellt war,
fuhr mit einem Firmen-LKW incl. Anhänger an seinem geparkten Fahrzeug vorbei,
als sich der Anhänger vom LKW löste, versehentlich entstand dabei ein Kfz Schaden an seinem Fahrzeug.
In diesem Fall muss die Kfz-Haftpflichtversicherung der Firma
für den Kfz Schaden aufkommen. Landgericht Dortmund 4 S 23/06
Ein betrunkener Fahrer befördert 3 unangeschnallte Insassen. Bei einem
Unfall werden die Mitfahrer verletzt und verlangen von der
Autohaftpflichtversicherung des Fahrers die Erstattung der Krankenhauskosten.
Der Anspruch wurde abgewiesen mit der Begründung, dass Sie sich einem betrunkenen
Fahrer nicht hätten anvertrauen dürfen, dazu noch ohne Sicherheitsgurt. OLG Frankfurt/M. 15 U 97/94
Wird ein Beifahrer durch einen Autounfall verletzt, dessen Fahrer offensichtlich betrunken ist, hat er sich ein erhebliches Mitverschulden anzulasten und erhält weniger
Schmerzensgeld. OLG Koblenz Az. 12 U 958/04
Auch wenn Herzprobleme als Folge eines Autounfalls
erst sieben Jahre später auftreten, kann der Unfallverursacher noch zu
Schmerzensgeld verdonnert werden. Landgericht Kaiserslautern, 2 O 333/01
Ja, wenn der Auffahrende den Kfz Schaden verursacht hat, weil er einen zu geringen Sicherheits
abstand eingehalten, eine zu hohe Geschwindigkeit hatte oder der Unfall durch
mangelnde Aufmerksamkeit entstanden ist. Sollte aber ein Vordermann an einer Ampel erst losfahren und
dann völlig unbegründet eine Vollbremsung durchführen, ist dieser selbst an seinem Kfz Schaden schuld und dem
Auffahrenden kann auch keine Mithaftung angelastet werden. KG Berlin, AZ. 22 U 224/06
In vollem Umfang für den Kfz Schaden haften, muss ein Autofahrer, der nach dem Einscheren, um ein verkehrsgerechtes Verhalten zu erzwingen, so abgebremst hat, dass der Überholte auffuhr. OLG Düsseldorf, Az. 1 U 91/05
Als schuldloser Unfallgegner hat man für den erlittenen Kfz Schaden, Anspruch auf einen Ersatzwagen oder einen Nutzungsausfall bis zur vollständigen Regulierung des Schadens einschl. der Zeit, die der Sachverständige
für die Widerbeschaffung veranschlagt hat, wenn das Fahrzeug nicht mehr fahrbereit ist.
Kann man nachweisen, dass man wirtschaftlich nicht in der Lage dazu ist sich ein Ersatzfahrzeug anzuschaffen oder eine Notreparatur an seinem Fahrzeug
durchführen zu lassen, kann der Nutzungsausfall der Versicherung teuer zu stehen kommen, wenn diese sich mit der Regulierung des Schadens zu lange Zeit lässt.
In diesem Fall musste die Versicherung den Nutzungsausfall für 168 Tage bezahlen.
AG Essen, AZ. 29 C 49/06
Es handelt sich nicht unbedingt um eine bloße Gefälligkeitsfahrt, wenn sich erwachsene Schüler abwechselnd im PKW mitnehmen. Wenn dann die Beifahrerin einen Unfall grob
fahrlässig herbeiführt, ist der Schmerzensgeldanspruch trotzdem berechtigt und kann nicht gekürzt werden. Nur bei einer reinen Gefälligkeitsfahrt kann der Anspruch gekürzt werden.
Brandenburgisches OLG Az. 12 U 244/06
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