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Urteile Kfz Schaden

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Versicherungsschaden & Urteile > Kfz Schaden > Kfz Schaden Teil 2

urteile kfz schaden

Musterurteile zum Kfz Schaden in der
Kfz Versicherung.


 

Kfz Versicherung
Auto Unfall - Kfz Schaden

Kfz Haftpflicht - Teil 2


Urteile zum Kfz Schaden - Kfz Versicherung:

kfz schaden Kfz Schaden: Reparatur in Billigwerkstatt?
kfz schaden vorfahrt Kfz Schaden: Trotz Vorfahrt - Hineintasten
kfz schaden autotür Kfz Schaden: Autotür
kfz schaden nutzungsausfall Kfz Schaden: verlängerter Nutzungsausfall - durch Schadensprüfung
kfz schaden Kfz Schaden: Keine Entschädigung bei Suizid
kfz schaden Kfz Schaden: Regulierung auch ohne Einverständnis
kfz schaden eheleute Kfz Schaden: Unter Eheleuten
kfz schaden gutachter Kfz Schaden: Gutachterkosten
kfz schaden frist Kfz Schaden: Frist für Schadensregulierung
kfz schaden schleudertrauma Auto Unfall: Vollbremsung - Kein Schleudertrauma


Rückstufung:>> Kfz Schaden

Kfz Schaden: Reparatur in Billigwerkstatt?
Nach einem schuldlos verursachten Unfall, muss der Geschädigte den Kfz Schaden nicht in einer "Billigwerkstatt" reparieren lassen, sondern hat einen Anspruch auf Reparatur in einer Markenwerkstatt, die der Versicherer übernehmen muss. Laut Urteil könnte eine dort durchgeführte Reparatur den Wiederverkaufswert mindern.
LG Coburg Az. 32 S 83/07

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Kfz Schaden: Trotz Vorfahrt - Hineintasten
Trotz Vorfahrtsrecht muss man sich in eine schlecht einsehbare Kreuzung
(z. B. durch Pflanzen) hineintasten und nicht auf sein Vorfahrtsrecht beharren. Ein Mopedfahrer bekam dadurch eine 40%ige Mitschuld.
OLG Rostock, Az. 8 U 40/06

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Kfz Schaden: Autotür
Ein Autofahrer suchte, während seine Fahrertür offen stand, seine Schlüssel im Auto. Als ein anderes Auto seine Tür streifte, bekam er keinen Schadensersatz für den entstandenen Kfz Schaden mit der Begründung, dass die Tür nicht länger als nötig offen stehen darf und er von der Beifahrerseite aus hätte suchen müssen.
KG Berlin, Az. 12 U 185/08

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Kfz Schaden: verlängerter Nutzungsausfall - durch Schadensprüfung
Die Kfz Versicherung des Unfallgegners brauchte insgesamt 83 Tage um den Kfz Schaden zu klären - solange konnte der Geschädigte dadurch auch sein Fahrzeug nicht nutzen. Die eigentliche Reparatur des Fahrzeugs dauerte nur 17 Tage und nur für diese Zeit wollte die Versicherung eine Nutzungsausfallentschädigung bezahlen mit der Begründung, dass der Geschädigte in der Zwischenzeit auch seine Vollkasko hätte in Anspruch nehmen können. Da dem Geschädigten diese Möglichkeit aber von der Versicherung nicht ausdrücklich - incl. den damit verbundenen Nachteilen - mitgeteilt wurde, hatte der Geschädigte auch nicht seine Schadenminderungspflicht verletzt und erhält zu Recht den vollen Nutzungsausfall erstattet.
AG Köln, Az. 261 C 194/08

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Kfz Schaden: Keine Entschädigung bei Suizid
Die Kfz Haftpflichtversicherung ist von der Leistung frei, wenn ein Kfz Schaden vorsätzlich herbeigeführt wird, dies trifft auch auf eine Suizidabsicht mit einem Kraftfahrzeug zu, insbesondere dann, wenn sich herausstellt, dass der Suizidgefährdete den Kfz Schaden eines entgegenkommenden Fahrzeugs billigend in Kauf genommen hat. In diesem Fall war es eindeutig, dass der Unfall in Suizidabsicht herbeigeführt wurde, weil der Todesfahrer zuvor seine Freundin getötet und sein Haus angezündet hatte.
OLG Oldenburg, Az. 6 U 143/09

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Kfz Schaden: Regulierung auch ohne Einverständnis
Obwohl sich der Versicherungsnehmer seiner Kfz Versicherung gegen eine Regulierung des Kfz Schadens aussprach, weil dieser sich unschuldig fühlte, bezahlte die Kfz Versicherung. Die Fahrerin hatte einen Auffahrunfall gegen ein plötzlich bremsendes Taxi verursacht. Die Richter entschieden, dass die Versicherung auch ohne Zustimmung des Versicherungsnehmers den Kfz Schaden regulieren darf.
LG Coburg, Az. 32 S 15/09

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Kfz Schaden: Unter Eheleuten
Die Kfz Haftpflicht zahlt nicht für einen Kfz Schaden unter Eheleuten, wenn sich zwei Fahrzeuge in der Familie befinden und z. B. der Ehemann gleichzeitig auch für beide Fahrzeuge der Versicherungsnehmer ist und dessen Ehefrau mit einem von beiden den anderen PKW beschädigt.
BGH Az. IV ZR 313/06

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Kfz Schaden: Gutachterkosten
Die Gutachterkosten für den Unfallgegner bei einem Kfz Schaden müssen von der Kfz Haftpflicht nur dann erstattet werden, wenn der Schaden über 700 € liegt und somit kein sog. Bagatellschaden mehr ist. In diesem Fall lag der Schaden bei 718 €.
LG Coburg, Az. 33 S. 36/07

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Kfz Schaden: Frist für Schadensregulierung
Um einen Kfz Schaden zu prüfen und zu regulieren, ist der gegnerischen Kfz Versicherung ein Zeitraum von bis zu 6 Wochen einzuräumen. Will man die Versicherung vor Ablauf dieser Zeit, gerichtlich dazu zwingen, den Schaden vollständig zu regulieren, bleibt man möglicherweise - wie in diesem Fall - an den verursachten Verfahrenskosten in Höhe von 4.000 € hängen, zumal der Versicherer diesbezüglich auch schon einen großen Teil überwiesen hatte.
OLG Düsseldorf, Az. I-1 W 23/07

In einem weiteren Fall wurde der gegenerischen Kfz Haftpflicht eine Frist von 8 Tagen gesetzt, um die Reparatur und die Mietwagenkosten zu regulieren. Als die Frist ohne Zahlung ablief, wurde Klage eingereicht. Kurze Zeit später wurde der Kfz Schaden erstattet, die Verfahrenskosten jedoch nicht, weil der Kfz Versicherung eine Frist von mindestens 4 Wochen einzuräumen ist.
OLG Stuttgart, Az. 3 W 15/10

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Auto Unfall: Vollbremsung - Kein Schleudertrauma
Ist man gezwungen eine Vollbremsung aufgrund des Fahrverhaltens seines Vordermannes durchzuführen, um eine Kollision und einen Kfz Schaden zu vermeiden, hat man keinen Anspruch auf Schmerzensgeld - weder für ein Schleudertrauma, noch für eine Psychose - Gutachter widerlegten, dass beides nicht durch ein solches Ereignis eintreten kann.
LG Würzburg, Az. 52 S 667/06

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