|
Versicherungsschaden & Urteile >
Teilkaskoschaden >
Teilkaskoschaden Teil 2
Musterurteile zum Teilkaskoschaden in der Kfz Versicherung.
Urteile Teilkaskoschaden
Teilkasko - Teilkaskoversicherung
Aktuelle Urteile zum Teilkaskoschaden - Teil 2
Urteile zum Teilkaskoschaden - Kfz Versicherung:
Teilkaskoschaden - Autodiebstahl Fahrzeugpapiere im Auto
Teilkaskoschaden - Autodiebstahl Schlüssel stecken lassen
Teilkaskoschaden - Autodiebstahl Kilometerlaufleistung
Teilkaskoschaden - Cabriodach
Teilkaskoschaden - Autodiebstahl Zweitschlüssel im Fahrzeug
Teilkaskoschaden - Diebstahl Navigationsgerät
Teilkaskoschaden - Diebstahl Navi
Teilkaskoschaden - Autodiebstahl mit Fahrzeugschein im Auto
Der Fahrzeugschein sollte sich zwar nicht im Fahrzeug befinden, aber als grob fahrlässiges Verhalten wurde es bisher vom Gericht nicht eingestuft. Die Versicherung muss trotzdem zahlen.
OLG Hamm, Az. 20 U 118/83
Um nach den Weg zu fragen, verließ ein Autofahrer in Polen sein Fahrzeug. Er ließ die Fahrzeugschlüssel stecken und entfernte sich ca. 7 Meter vom Fahrzeug. Die Teilkasko
musste wegen grober Fahrlässigkeit den Teilkaskoschaden durch Diebstahl nicht zahlen. - Ab 2009 hätte die Teilkasko wenigstens einen Teil des Schaden tragen müssen. (Quotelung aufgrund der Änderung des VVG`s)
OLG Rostock, Az. 5 U 153/08
Auch bei einem Diebstahl des Fahrzeugs muss in der Teilkasko die Kilometerlaufleistung korrekt angegeben werden. In einem Schadensfall hatte der Versicherungsnehmer die
Kilometerlaufleistung um 6.000 KM zu wenig angegeben. Die Versicherung musste nicht zahlen.
LG Görlitz, Az. 4 O 792/04
Dem Besitzer eines Cabrios wurde auf einem Parkplatz sein Dach aufgeschlitzt und eine Jacke gestohlen. Die Versicherung wollte den Teilkaskoschaden nicht bezahlen, mit der Begründung, dass der Teilkaskoschaden
durch ein nicht versichertes Gepäckstück am Fahrzeug entstanden sei - diese Einschränkung stand in den Versicherungsbedingungen. Die Klage des Cabriofahrers hatte Erfolg - der Richter entschied gegen die
Klausel, weil der Wortlaut in den allgemeinen Geschäftsbedingungen so auszuwählen sei, dass sie ein durchschnittlicher Versicherungsnehmer bei aufmerksamer Durchsicht auch verstehen kann.
AG München, Az. 223 C6889/09
Ein Urlauber in Tschechien ließ seinen Zweitschlüssel für das Auto in einer Jacke im Fahrzeug. Als das Fahrzeug gestohlen wurde, entschieden die Richter, das dies in diesem Fall keine grobe Fahrlässigkeit
sei und die Versicherung den Teilkaskoschaden ersetzen muss.
OLG Koblenz, Az. 10 U 1038/08
Ein Teilkaskoschaden durch ein aus dem Fahrzeug entwendetes Navigationsgerät wird nur zum Wiederbeschaffungswert ersetzt, bzw. der Preis für ein gleichwertiges gebrauchtes Gerät.
AG Essen, Az. 20 C 1/07
Ein weiteres Urteil bestätigt, dass die Teilkasko bei einem geklauten Navi nur den Widerbeschaffungswert für ein gleichwertiges Gebrauchtgerät ersetzen muss, da es für Navigationsgeräte einen
Gebrauchtmarkt gibt, wo auch neuwertige Navigationsgeräte erhältlich sind. Statt der Kosten von 2.700 Euro, erhielt der Geschädigte nur 730 Euro für seinen Teilkaskoschaden.
AG Essen, Az. 20 C 554/09
Erneut teilte das Gericht nicht die Ansicht der Teilkaskoversicherung, dass es unter grob fahrlässiges Verhalten fällt, wenn der Autobesitzer den Fahrzeugschein dauerhaft im
Auto positioniert, da der Fahrzeugschein als solches bei einem Autodiebstahl meistens nur eine untergeordnete Rolle spielt.
LG Dortmund, Az. 2 0 245/09
>>
Weitere Kfz-Urteile - Kfz Haftpflichtversicherung>>
>>
Weitere Kfz-Urteile - Kfz Vollkaskoversicherung>>
>>
Leistungsübersicht der Kfz Teilkaskoversicherung>>
>>
Direkt zum grossen Kfz Versicherungsvergleich>>
Teilkaskoschaden
|
|
Alle Grafiken, Bilder und Informationen der Seite
Verbraucherforum-info.de unterstehen unserem Copyright, sowie Rechten Dritter |
|
|
|