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Teilkaskoschaden
Musterurteile zum Teilkaskoschaden in der Kfz Versicherung.
Urteile Teilkaskoschaden
Teilkasko - Teilkaskoversicherung
Urteile Teilkaskoschaden - Teil 1
Urteile zum Teilkaskoschaden - Kfz Versicherung:
Teilkaskoschaden - Autodiebstahl Reimport
Teilkaskoschaden - Wild ausweichen
Teilkaskoschaden - Autodiebstahl, Fahrzeugschein im PKW
Teilkaskoschaden - Autodiebstahl Ausland
Teilkaskoschaden - Betrug
Teilkaskoschaden - Vorschaden Kfz
Teilkaskoschaden - Autodiebstahl falsche Angaben
Teilkaskoschaden - Widersprüchliche Angaben
Bei einem Teilkaskoschaden in Form von Beschädigung oder Diebstahl eines Fahrzeugs
muss die Teilkaskoversicherung eine Abrechnung auf
Neuwagenbasis vornehmen, wenn das Fahrzeug nicht älter als
einen Monat ist und nicht mehr als 1000 Kilometer gefahren wurde.
Allerdings muss die Teilkasko bei einem Fahrzeug
aus einem Reimport nur den Neupreis eines vergleichbaren Fahrzeugs ersetzen.
OLG Hamm, Az. 20 U 158/05
Die Teilkasko muss nur für Wildschäden aufkommen, wenn auch ein Zusammenstoß mit
dem Tier stattgefunden hat. Wenn man ausgewichen ist, zahlt die Teilkasko nur für
durch das ausweichen entstandenen Schäden, wenn das Ausweichen zum Schutz für den
Menschen oder das Fahrzeug erforderlich war. Und dies kommt auf jeden Fall nur bei
größeren Tieren in Frage und nicht weil man einem Hasen oder Igel ausgewichen ist.
Der dadurch entstandene Teilkaskoschaden steht in keinem angemessenem Verhältnis zu dem, wenn
man einfach weiter gefahren wäre. Dies gilt auf jeden Fall für PKW´s.
OLG Köln AZ 9 U 125/99 - BGH AZ IV ZR 321/95 - OLG Köln, AZ 9 U 204/97 - OLG Köln AZ 9 U 112/95 -
OLG Hamm, AZ. 20 U 121/97
Bei Zweiradfahrern besteht u. U. eine größere Gefahr, wenn dem Tier nicht ausgewichen wird.
OLG Hamm, AZ 6 U 28/01
Wer dauerhaft seinen Fahrzeugschein im Auto lässt, z. B. weil mehrere das Fahrzeug nutzen,
steht bei einem Teilkaskoschaden durch Diebstahl ohne Versicherungsschutz da, weil dies eine grob fahrlässige
Handlung und gleichzeitig eine Gefahrerhöhung für die Teilkasko darstellt, vor allem wird damit auch die Grenzüberschreitung des Diebes erleichtert.
OLG Celle, AZ 8 U 62/07
Während einer Urlaubsreise wird ein Auto gestohlen. Sofort
nach seiner Rückkehr aus dem Urlaub meldet der Besitzer den Teilkaskoschaden.
Die Teilkaskoversicherung meint, dies wäre zu spät - max. eine Woche hat man
dafür Zeit. Die Richter gaben dem Geschädigten Recht, weil Sie ihm glaubten,
daß er von der Frist nichts wußte. OLG Düsseldorf 4 U 151/93
Fällt man beim Autoverkauf auf einen Betrüger herein, dessen Scheck platzt, bekommt den Teilkaskoschaden nicht ersetzt. In diesem
Fall ist das kein Diebstahl - sondern Betrug.
LG Dortmund, AZ. 22 O 96/07
Ein gestohlenes Fahrzeug wird nicht von der Teilkaskoversicherung ersetzt, wenn in der Schadenmeldung Vorschäden des Fahrzeugs verschweigt werden.
Az.5 U 405/05-40
Ein gestohlenes Fahrzeug wird ebensowenig von der Teilkaskoversicherung ersetzt, wenn vorsätzlich falsche Angaben zum Kilometerstand und dem Kaufpreis gemacht werden und bereits
frühere Entwendungen des Fahrzeugs nicht angegeben werden. Bei diesem Teilkaskoschaden wurde noch nicht einmal das gestohlende Zubehör in Form eines Navigationssystems und eines
Telefons ersetzt, obwohl die falschen Angaben für diese Gegenstände ohne Bedeutung waren.
LG Dortmund, Az. 22 0 71/08
Nach einen Fahrzeugdiebstahl verwickelte sich der Fahrzeughalter in widersprüchliche Angaben, als er der Polizei erklärte, dass keiner
bezeugen könne, dass er das Fahrzeug vor seinem Haus geparkt hätte, aber der Versicherung nannte er als Zeugen seine Frau. Somit wurde die
Aufklärungspflicht bei diesem Teilkaskoschaden verletzt und es besteht kein Versicherungsschutz in der Teilkasko.
Az. 9 U 60/05
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