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Vollkaskoschaden, Urteile

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Versicherungsschaden & Urteile > Kfz Vollkaskoschaden

Urteile Vollkaskoschaden

Musterurteile zum Vollkaskoschaden in der Kfz Versicherung.


 

Kfz Versicherung

Urteile Vollkaskoschaden - Teil 1


Urteile zum Vollkaskoschaden - Kfz Versicherung:

vollkaskoschaden unfallflucht Vollkaskoschaden - Schadenregulierung trotz Unfallflucht
vollkaskoschaden Vollkaskoschaden - Tiefgarage mit Dachgepäckträger und Fahrrad
vollkaskoschaden Vollkaskoschaden - Eigenschaden durch Blitzstart
vollkaskoschaden sekundenschlaf Vollkaskoschaden - Sekundenschlaf nicht immer grob fahrlässig
vollkaskoschaden rasen Vollkaskoschaden - Rasen bei Regen - grob fahrlässig
vollkaskoschaden alkohol Vollkaskoschaden - Alkohol erst nach dem Unfall
vollkaskoschaden Vollkaskoschaden - Tuning
Vollkaskoschaden - Schadenregulierung trotz Unfallflucht
Die Regressmöglichkeit der Kfz Versicherung bei Unfallflucht gilt nicht in allen Fällen. U. U. kann es auch ausreichend sein, den Schaden am nächsten Tag zu melden. Eine Autofahrerin war mit Ihrem Wagen in eine Leitplanke gefahren und erlitt einen Vollkaskoschaden in Form eines Blechschadens, weil die Fahrbahn vereist war. Sie wartete 15 Minuten am Unfallort. Da ihr Unfall von der Polizei nicht aufgenommen werden konnte, weil sich weitere Unfälle ereignet hatten fuhr sie weiter. Sie hatte zwar somit Unfallflucht begangen, jedoch sei das Aufklärungsinteresse der Kfz Versicherung davon nicht betroffen gewesen.
Oberlandesgericht Frankfurt 3 U 27/06

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Vollkaskoschaden - Tiefgarage mit Dachgepäckträger und Fahrrad
Wer mit samt Fahrrädern auf dem Dachgepäckträger in eine Tiefgarage fährt, dessen Durchfahrtshöhe zu niedrig ist und damit einen Vollkaskoschaden am eigenen Fahrzeug herbeiführt, handelt grob fahrlässig und kann nicht auf vollen Schadensersatz von der Kfz Versicherung hoffen.
AG Potsdam, AZ. 34 C 58/07

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Vollkaskoschaden - Eigenschaden durch Blitzstart
Aufgrund eines Blitzstartes bei dem die Reifen durchdrehten, prallte das Fahrzeug beim Abbiegeversuch gegen eine Leitplanke. Der Vollkaskoschaden wurde von der Versicherung nicht übernommen.
OLG Hamm, AZ. 20 U 218/06

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Vollkaskoschaden - Sekundenschlaf nicht immer grob fahrlässig
Ein Autofahrer hatte ungewöhnlich lange gearbeitet, fühlte sich aber bei Antritt der Heimreise vollkommen fit. Er verursachte während der Heimreise einen Vollkaskoschaden weil er einen Sekundenschlaf hatte, mit dem er nicht rechnen konnte. Das Einschlafen begründet nicht in jedem Fall die Ablehnung der Schadensübernahme.
Az. 8 U 82/04

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Vollkaskoschaden - Rasen bei Regen - grob fahrlässig
Wer bei Regen mit 200 KM/h nach einem Überholmanöver einen Unfall baut, erhält u. U. keine Erstattung bei einem Vollkaskoschaden von seiner Kfz Versicherung, da dieses als grob fahrlässiges Verhalten anzusehen ist. Die Geschwindigkeit muss immer den Witterungsverhältnissen angepasst werden. In diesem Fall krachte ein Porschefahrer bei seinem Überholmanöver gegen die Mittelleitplanke und legte ein Gutachten vor, dass zwar den starken Regen an diesem Tage bestätigte, aber damit nicht bewiesen ist, dass die Fahrbahn genau zum Unfallzeitpunkt regennass war. Die Kfz Versicherung musste den Vollkaskoschaden zahlen.
OLG Köln 9 U 64/05

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Vollkaskoschaden - Alkohol erst nach dem Unfall
Ein Autofahrer baute einen Unfall, entfernte sich vom Unfallort und behauptete er hätte erst nach dem Unfall Alkohol getrunken, als die Polizisten ihn im angetrunkenen Zustand zuhause aufsuchten. Offensichtlich wurde hier jedoch versucht eine bereits zum Unfallzeitpunkt bestehende Alkoholisierung zu verschleiern. die Vollkaskoversicherung muss nicht zahlen, weil hier eine Aufklärungsobliegenheitsverletzung statt gefunden hat und als grob fahrlässig gilt.
OLG Brandenburg Az 12 U 72/06

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Vollkaskoschaden - Tuning
In der Kfz Versicherung verliert man seinen Versicherungsschutz für seinen getunten PKW, wenn die Veränderungen des Fahrzeugs der Versicherung nicht gemeldet wurden, auch wenn das Tuning nicht im Zusammenhang mit einem Unfall bzw. Vollkaskoschaden steht. In diesem Fall wurde der Totalschaden nicht ersetzt.
OLG Koblenz, Az. 10 U 56/06

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