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Musterurteile verschiedener Art zu unterschiedlichen Problemen bei der Krankenkasse.
Gesetzliche Krankenversicherung Krankenkasse
Urteile - Sonstiges
Krankenkasse - Rettungshubschrauber
Krankenkasse - Ausland
Krankenkasse - Brustverkleinerung
Krankenkasse - Künstliche Befruchtung
Krankenkasse - Viagra Kassenleistung
Krankenkasse - Zahnersatz Ausland
Krankenkasse - Medikament Nein - Injektion Ja
Die Krankenkasse muss die Kosten für solch einen Einsatz auch dann übernehmen, wenn der Versicherte bis zum Eintreffen des Rettungshubschraubers verstarb, da das
beurteilen vom Eintreten des Todes für Laien meist nicht offenkundig ersichtlich sei.
AZ, L 1 KR 267/07
Der Erstattungsanspruch der Krankenkasse im Ausland ist der Höhe nach beschränkt, erstattet werden nur die Kosten, die in Deutschland hätten entstehen können. So blieb ein erkrankter Urlauber
in Spanien auf einen Teil der Kosten sitzen, die ihm in einer Privatklinik entstanden sind, weil er nur dort sofort behandelt wurde, "auf Krankenschein" hätte er mit einer Behandlung warten müssen.
Eine Ausnahme wäre möglich gewesen, wenn die Behandlung im Ausland in der Privatklinik unaufschiebbar gewesen wäre.
LSG Nordrhein-Westfalen, AZ. L 11 KR 14/07
Nur wenn der Busen so groß ist, dass er entstellend wirkt, müssen die Krankenkassen die Kosten für eine Brustverkleinerung
übernehmen.
Hessisches LSG, L 1 KR 7/07
Die Krankenkasse hat einer 42-jährigen die künstliche Befruchtung verweigert. Sie verstößt damit nicht gegen den Gleichheitsgrundsatz oder den Schutz der Familie.
Az. L 8 KR 87/05
Um überhaupt eine
50%ige Erstattung von der Krankenkasse zu erhalten müssen verschiedene Kriterien erfüllt sein:
1. Es sind keine anderen Maßnahmen möglich, nicht zumutbar oder haben keine Aussicht auf Erfolg.
2. Das Alter der Frau muss zwischen 25 und 40 Jahren, die des Mannes zwischen 25 und 50 Jahren betragen.
3. Von beiden Ehepartnern müssen die Ei- bzw. Samenzellen sein.
4. Keiner von beiden darf HIV positiv sein und gegen Röteln geimpft sein.
5. Der Behandlungsplan muss der Kasse vor Beginn der Behandlung vorgelegt werden.
Der Zuschuss der Kasse kann je nach Kasse für 2 - 8 Versuche liegen.
Das Paar darf bereits ein Kind haben, um Zuschüsse zu erhalten.
Seit 2004 dürfen keine Potenzmittel mehr von der gesetzlichen Krankenkasse finanziert werden, dazu gehört auch Viagra. Auch dann nicht, wenn die Mittel
bereits seit Jahren von der Krankenkasse übernommen worden sind und die Ehe gefährdet ist. Laut Gesetz sind alle Mittel zur Behandlung erektiler Dysfunktionen vom
Leistunganspruch ausgeschlossen
LSG NRW L 11 KR 66/06
Ein Patient dessen Heil- und Kostenplan für Zahnersatz bereits 1,5 Jahre alt ist, erhält keine Erstattung von der gesetzlichen Krankenkasse für angefertigten Zahnersatz
aus Tchechien. Die Genehmigung der Krankenkasse beim Heil- und Kostenplan verliert bereits nach 6 Monaten seine rechtliche Wirkung.
BSG Az. B1 KR 19/08 R
Wird einem Patienten vom ambulanten Pflegedienst ein ärztlich verordnetes Medikament gespritzt (Vitamin Aufbaupräparat) - obwohl das Medikament keine Kassenleistung ist - muss die Krankenkasse dennoch die Kosten der Injektion tragen.
BSG Az. 3 KR 25/08 R
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