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Private Krankenversicherung Annahme, Rücktritt
Musterurteile zur Annahme und zum Rücktritt private Krankenversicherung.
Urteile - Private Krankenversicherung
Annahme, Rücktritt
Private Krankenversicherung - Rücktritt, Gesundheitsfragen
Private Krankenversicherung - Kündigung ohne Abmahnung
Private Krankenversicherung - Rücktritt Anzeigenpflichtverletzung
Private Krankenversicherung - Aufhebung bei Scheidung
Private Krankenversicherung - Hartz IV
Ein Versicherter wollte seine private Krankenversicherung wechseln. Bei den Gesundheitsangaben im Antrag verharmloste er seinen Gesundheitszustand. Er gab an, dass
sein Ischiasnerv eingeklemmt war, aber inzwischen folgenlos verheilt sei, statt wahrheitsgemäß den Bandscheibenvorfall anzugeben, den er ein halbes Jahr zuvor erlitten hatte.
AG München, 281 C 9541/07
Wer über die private Krankenversicherung jahrelang gefälschte Rezepte einreicht und abrechnet, wird - zu Recht ohne vorherige Abmahnung - fristlos gekündigt.
OLG Köln, Az. 20 U 37/09
Das Rücktrittsrecht der privaten Krankenversicherung kann nur in Anspruch genommen werden, wenn auf dem Antragsformular über die Folgen einer Anzeigenpflichtverletzung - in Bezug auf die Beantwortung der Gesundheitsfragen - in unmittelbarer
Nähe der Gesundheitsfragen oder der Unterschrift aufgeklärt wurde und dieser Hinweis andersfarbig markiert wurde - in Schrift und/oder Farbe.
Im vorliegenden Fall hatte der VN eine private Krankenversicherung incl. Pflegeversicherung abgeschlossen. Als dieser einen Kostenvoranschlag über ein Beatmungsgerät einreichte, forderte die
private Krankenversicherung weitere Auskünfte ein und erfuhr, dass der VN seit Jahren an Schlafstörungen litt (incl. stationären Aufenthalt), die im Antrag nicht angegeben waren. Der VN überzeugte mit dem Argument, dass er dieses
jedoch dem Makler mitgeteilt hatte und darüberhinaus bei Antragstellung ungenügend über die Folgen einer Anzeigenpflichtverletzung aufgeklärt wurde.
LG Köln, Az. 23 0 377/09
Ist die Familie bisher über den Vater in der privaten Krankenversicherung mitversichert gewesen, kann im Falle einer Scheidung nicht von der Mutter verlangt werden, dass Sie
beim Wechsel in die gesetzliche Krankenversicherung auch das gemeinsame Kind mitversichert, um in den Genuss des beitragsfreien Versicherungsschutzes zu gelangen. Der Vater musste den Beitrag zur privaten Krankenversicherung
in Höhe von 180 Euro auch weiterhin zahlen.
OLG Koblenz, Az. 11 UF 620/09

Beim Bezug von Arbeitslosengeld II, muss der Beitrag zur privaten Krankenversicherung vom Grundsicherungsträger komplett übernommen werden, wenn der Bezieher keine Möglichkeit mehr hat, Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung zu werden, damit das verfassungsrechtlich, garantierte
Existenzminimum aufrecht erhalten werden kann.
BSG, Az. B 4 AS 108/10 R
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