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Urteile Private Krankenversicherung - Teil 2
Musterurteile zur Krankheitskostenübernahme in der Privaten Krankenversicherung.
Urteile Private Krankenversicherung
Aktuelle Urteile private Krankenversicherung - Teil 2
Private Krankenversicherung - Attest Krankentagegeld
Private Krankenversicherung - Viagra
Private Krankenversicherung - Basistarif
Private Krankenversicherung - Basistarif Kostenübernahme
Private Krankenversicherung - Krankentagegeld Privatdetektiv
Private Krankenversicherung - Zuschlag bei Tarifwechsel
Private Krankenversicherung - Krankentagegeld bei Einkommensverlust
Das Attest bzw. die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung muss der Krankentagegeldversicherung unverzüglich eingereicht werden, sonst verfällt der Anspruch auf das
vereinbarte Tagegeld, weil dies ein Verstoß gegen die vertraglich vereinbarte Obliegenheitspflicht ist.
LG Coburg Az. 13 O 864/06
Die private Krankenversicherung muss die Kosten für z. B. Viagra übernehmen, wenn ein organischer Befund vom Arzt vorliegt, z. B. die Bestätigung vom Urologen, dass eine
Durchblutungsstörung vorliegt. Nur für die reine Verbesserung der Lebensqualität werden auch in der privaten Krankenversicherung die Kosten nicht dafür übernommen. Auch Beamte
bekommen Beihilfe, wenn das Medikament, z. B. Viagra, wegen einer krankheitsbedingten Erektionsstörung verschrieben wurde.
OVG Rheinland-Pfalz AZ 10A 11598/06
Der Basistarif in der privaten Krankenversicherung verstößt nicht gegen das Grundgesetz, dies bestätigte ein Urteil vom Bundesverfassungsgericht, dass Klagen
von verschiedenen Krankenversicherungen zurückwies, die im Basistarif ältere, ärmere und kranke Menschen nicht aufnehmen wollten.
Bundesverfassungsgericht Az. 1 BvR 706/08
Die Erstattung der Krankheitskosten im Basistarif kann gekürzt werden, wenn der Patient ohne eine Überweisung des Allgemeinmediziners zum Facharzt gegangen ist. Im
vorliegenden Fall wurde diese Klausel als rechtmässig erklärt und es wurden in diesem Fall nur 80% erstattet.
BGH AZ. IV ZR 11/07
Wenn die private Krankenversicherung keine tatsächlichen Anhaltspunkte für den unrechtmäßigen Erhalt des Krankentagegeldes hat, darf auch kein Privatdetektiv zur Überprüfung
beauftragt werden. Ein von der privaten Krankenversicherung beauftragter Privatdetektiv gab einem Kfz Meister, der wegen einer Armoperation Krankentagegeld erhielt, den Auftrag ein Auto zu reparieren. Weil der
Kfz Meister den Auftrag annahm, kündigte ihm die private Krankenversicherung daraufhin. Dieser Ansicht widersprach das Gericht, weil der Kfz Meister keine volle Arbeitsleistung erbracht und nur an drei
Tagen gearbeitet hat.
LG Dortmund, Az. 2 0 71/07
Bei einem Tarifwechsel innerhalb der privaten Krankenversicherung in einen günstigeren Tarif, darf kein Zuschlag von der privaten Krankenversicherung verlangt werden.
Bundesverwaltungsgericht, Az. 8 C 42.09
Auch wenn das Einkommen vorübergehend wegfällt, weil man sich beruflich umorientiert, berechtigt dies nicht die private Krankenversicherung die Zahlung von Krankentageld eines erkrankten Kundens einzustellen.
Bundesgerichtshof, Az. IV ZR 259/08
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