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Urteile Private Krankenversicherung
Musterurteile zur Krankheitskostenübernahme in der Privaten Krankenversicherung.
Urteile Private Krankenversicherung
Krankheitskostenübernahme - Teil 1
Private Krankenversicherung - Chefarztbehandlung
Private Krankenversicherung - Krankentagegeld Betrug
Private Krankenversicherung - Privatdetektiv
Private Krankenversicherung - Ehefrau
Private Krankenversicherung - Rabattierte Medikamente
Private Krankenversicherung - Krankentagegeld trotz Kündigung
Besitzt man eine Zusatzversicherung mit dem Einschluss einer Chefarztbehandlung oder hat diesen Einschluss mit über die
private Krankenversicherung eingeschlossen, haben Sie auch einen Anspruch darauf, nur von diesem behandelt zu werden, wenn Sie
vorher auch noch dafür bezahlt haben. Kann dieser die OP nicht durchführen und wird vertreten z. B. von dem diensthabenden Arzt,
müssen Sie 1. frühzeitig darüber informiert werden und 2. brauchen Sie dann keine Zuzahlung zu leisten.
BGH, AZ. III ZR 144/7
Eine fristlose Kündigung der Krankentagegeldversicherung ist nicht unbedingt berechtigt, wenn
man Krankentagegeld bezieht und gleichzeitig minimal arbeitet. Allerdings kann in diesem Fall das bezogene Krankentagegeld zurückgefordert werden.
Ein Architekt hatte sich mehrmals während des Krankentagegeldbezugs mit einem Kunden zu kurzen Gesprächen getroffen, dies sei zwar eine unerlaubte
Tätigkeit, aber zu geringfügig für eine Kündigung Seitens des Versicherers.
AZ, IV ZR 129/06
Man darf nicht nebenbei arbeiten gehen, während man von der Versicherung Krankentagegeld bezieht. Auch ein
Privatdetektiv kann von der Gesellschaft beauftragt werden, um den Krankheitszustand zu überprüfen. Sollte eine Überprüfung ergeben, dass man zu Unrecht Krankentagegeld
bezogen hat, darf der Versicherer allerdings nicht von sämtlichen Verträgen zurücktreten, sondern lediglich vom Krankentagegeldvertrag.
AZ. 12 U 250/05
Auch wenn die Ehefrau über den Vertrag des Mannes nur mitversichert ist, kann diese Ihren Anspruch aus ärztlichen Behandlungen eigenständig geltend machen, wenn dies der Ehemann nicht macht.
Es sei denn, dieser Anspruch wurde von vorne herein vertraglich ausgeschlossen.
BGH. AZ. IV ZR 37/06
Rabattierte Medikamte bleiben den gesetzlich Krankenversicherten vorbehalten. Privat Krankenversicherte müssen den vollen Preis, den Ihnen die
Apotheke berechnet - bezahlen.
OLG München, AZ. 25 U 5570/06
Auch wenn der Job vom Arbeitgeber während der Krankheit gekündigt wird, muss die Krankentagegeldversicherung weiterhin bezahlen, allerdings kann die
die Zahlung eingestellt werden, wenn sich herausstellt, dass die Arbeitssuche erfolglos bleibt.
BGH, AZ. IV ZR 219/06
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