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Urteile Private Krankenversicherung

Musterurteile zur Krankheitskostenübernahme in der Privaten Krankenversicherung.
Urteile Private Krankenversicherung
Krankheitskostenübernahme
Private Krankenversicherung - Chefarztbehandlung
Private Krankenversicherung - Krankentagegeld Betrug
Private Krankenversicherung - Privatdetektiv
Private Krankenversicherung - Ehefrau
Private Krankenversicherung - Rabattierte Medikamente
Private Krankenversicherung - Krankentagegeld trotz Kündigung
Private Krankenversicherung - Attest Krankentagegeld
Private Krankenversicherung - Viagra
Private Krankenversicherung - Basistarif
Private Krankenversicherung - Basistarif Kostenübernahme
Besitzt man eine Zusatzversicherung mit dem Einschluss einer Chefarztbehandlung oder hat diesen Einschluss mit über die
private Krankenversicherung eingeschlossen, haben Sie auch einen Anspruch darauf, nur von diesem behandelt zu werden, wenn Sie
vorher auch noch dafür bezahlt haben. Kann dieser die OP nicht durchführen und wird vertreten z. B. von dem diensthabenden Arzt,
müssen Sie 1. frühzeitig darüber informiert werden und 2. brauchen Sie dann keine Zuzahlung zu leisten.
BGH, AZ. III ZR 144/7
Eine fristlose Kündigung der Krankentagegeldversicherung ist nicht unbedingt berechtigt, wenn
man Krankentagegeld bezieht und gleichzeitig minimal arbeitet. Allerdings kann in diesem Fall das bezogene Krankentagegeld zurückgefordert werden.
Ein Architekt hatte sich mehrmals während des Krankentagegeldbezugs mit einem Kunden zu kurzen Gesprächen getroffen, dies sei zwar eine unerlaubte
Tätigkeit, aber zu geringfügig für eine Kündigung Seitens des Versicherers.
AZ, IV ZR 129/06
Man darf nicht nebenbei arbeiten gehen, während man von der Versicherung Krankentagegeld bezieht. Auch ein
Privatdetektiv kann von der Gesellschaft beauftragt werden, um den Krankheitszustand zu überprüfen. Sollte eine Überprüfung ergeben, dass man zu Unrecht Krankentagegeld
bezogen hat, darf der Versicherer allerdings nicht von sämtlichen Verträgen zurücktreten, sondern lediglich vom Krankentagegeldvertrag.
AZ. 12 U 250/05
Auch wenn die Ehefrau über den Vertrag des Mannes nur mitversichert ist, kann diese Ihren Anspruch aus ärztlichen Behandlungen eigenständig geltend machen, wenn dies der Ehemann nicht macht.
Es sei denn, dieser Anspruch wurde von vorne herein vertraglich ausgeschlossen.
BGH. AZ. IV ZR 37/06
Rabattierte Medikamte bleiben den gesetzlich Krankenversicherten vorbehalten. Privat Krankenversicherte müssen den vollen Preis, den Ihnen die
Apotheke berechnet - bezahlen.
OLG München, AZ. 25 U 5570/06
Auch wenn der Job vom Arbeitgeber während der Krankheit gekündigt wird, muss die Krankentagegeldversicherung weiterhin bezahlen, allerdings kann die
die Zahlung eingestellt werden, wenn sich herausstellt, dass die Arbeitssuche erfolglos bleibt.
BGH, AZ. IV ZR 219/06
Das Attest bzw. die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung muss der Krankentagegeldversicherung unverzüglich eingereicht werden, sonst verfällt der Anspruch auf das
vereinbarte Tagegeld, weil dies ein Verstoß gegen die vertraglich vereinbarte Obliegenheitspflicht ist.
LG Coburg Az. 13 O 864/06
Die private Krankenversicherung muss die Kosten für z. B. Viagra übernehmen, wenn ein organischer Befund vom Arzt vorliegt, z. B. die Bestätigung vom Urologen, dass eine
Durchblutungsstörung vorliegt. Nur für die reine Verbesserung der Lebensqualität werden auch in der privaten Krankenversicherung die Kosten nicht dafür übernommen. Auch Beamte
bekommen Beihilfe, wenn das Medikament, z. B. Viagra, wegen einer krankheitsbedingten Erektionsstörung verschrieben wurde.
OVG Rheinland-Pfalz AZ 10A 11598/06
Der Basistarif in der privaten Krankenversicherung verstößt nicht gegen das Grundgesetz, dies bestätigte ein Urteil vom Bundesverfassungsgericht, dass Klagen
von verschiedenen Krankenversicherungen zurückwies, die im Basistarif ältere, ärmere und kranke Menschen nicht aufnehmen wollten.
Bundesverfassungsgericht Az. 1 BvR 706/08
Die Erstattung der Krankheitskosten im Basistarif kann gekürzt werden, wenn der Patient ohne eine Überweisung des Allgemeinmediziners zum Facharzt gegangen ist. Im
vorliegenden Fall wurde diese Klausel als rechtmässig erklärt und es wurden in diesem Fall nur 80% erstattet.
BGH AZ. IV ZR 11/07
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