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Krankenzusatzversicherung
Musterurteile zur privaten Krankenzusatzversicherung.
Urteile
Private Krankenzusatzversicherung
Private Krankenzusatzversicherung - Ablehnung von Behinderten
Krankenhaustagegeldversicherung - Hartz IV
Private Krankenzusatzversicherung - Heilpraktiker
Die Ablehnung behinderter Menschen stellt keine Diskriminierung nach dem Gleichbehandlungsgesetz dar, wenn die Ablehnung der Krankenzusatzversicherung aufgrund der zugrundeliegenden Krankheit erfolgt.
OLG Karlsruhe, Az. 9 U 156/09
Werden Leistungen aus einer privaten Krankenhaustagegeldversicherung bezogen, ist der Leistungsbezug bei Hartz IV Empfängern entsprechend zu kürzen, auch wenn die Krankenhaustagegeldversicherung aus der eigenen Tasche bezahlt wurde.
Bundessozialgericht, Az. B 4 AS 90/10 R
Eine Rechnung von über 5.300 Euro für Behandlungen beim Heilpraktiker müssen für eine Frau übernommen werden, die an Neurodermitis leidet und vom Heilpraktiker Darmspülungen und Vitaminpräparate verabreicht bekam. Die Krankenzusatzversicherung weigerte sich mit der Begründung, dass diese Behandlung
medizinisch nicht notwendig sei. Das Gericht begründete seine Entscheidung jedoch damit, dass es bei einer Behandlung beim Heilpraktiker lediglich darauf ankäme, ob die Behandlung über die Naturheilkunde anerkannt und gängige Praxis sei, die Diagnose schlüssig und die Therapie im Sinne der alternativen Heilmethoden vertretbar.
LG Münster, Az. 15 0 461/07
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