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Lebensversicherung

Musterurteile verschiedener Art und unterschiedlicher Formen zur Lebensversicherung.
Urteile Lebensversicherung
z. B. Pfändung, Pfändungsschutz, Bezugsrecht, Arbeitslosengeld II, Verwertbarkeit
Lebensversicherung - Sonstiges
Urteile Lebensversicherung - Pfändung
Urteile Lebensversicherung - Bezugsrecht
Urteile Lebensversicherung - Begünstigung des Ehegatten
Urteile Lebensversicherung - Todesfall des Begünstigten
Urteile Lebensversicherung - Arbeitslosengeld II
Urteile Lebensversicherung - Unwissentliche Kündigung
Urteile Lebensversicherung - Hartz Klausel
Urteile Lebensversicherung - Krankenkassenbeitrag für Selbständige
Urteile Lebensversicherung - Verwertung bei Selbständigen
Pfändungsschutz besitzt die Kapitallebensversicherung nur, wenn bereits eine rechtsverbindliche Rentenzahlung vereinbart wurde. Nur die Möglichkeit statt einer Kapitalleistung eine laufende Rentenzahlung zu erhalten reicht nicht
aus, um einen Pfändungsschutz zu erhalten. Unpfändbar ist nur eine tatsächlich vereinbarte Altersversorgung.
BGH Az. VII R 60/06
Damit eine Änderung des Bezugsrechts in der Lebensversicherung auch rechtswirksam ist, darf man bei seiner Willenserklärung nicht die Unterschrift vergessen.
LG Essen, Az. 1 O 270/06
Ist in der Lebensversicherung kein konkretes Bezugsrecht eingeräumt worden, weil man meinte die Todesfallklausel - Ehegatte der versicherten Person - sei ausreichend,
dem sei gesagt, dass mit dieser Klausel immer der bei Vertragsabschluss gültige Partner gemeint ist. Im Falle einer Scheidung und neuen Ehepartners, kommt dieser
nur in den Genuss der Auszahlung, wenn er als neue Berechtigte Person namentlich eingetragen wird.
BGH, Az. IV ZR 150/05
Als Begünstigte im Todesfall wurden in der Lebensversicherung der Bruder und die Lebensgefährtin des Versicherungsnehmers eingesetzt. Als der Versicherungsnehmer und dessen Lebensgefährtin ums Leben kamen, erbte der Bruder
auch den Anteil, der eigentlich an die Lebensgefährtin gehen sollte. Die Erben des Versicherungsnehmers waren damit nicht einverstanden. Rechtlich wurde dieses Vorgehen jedoch bestätigt, da nach dem Wegfall eines Begünstigten, der
andere Begünstigte dessen Anteil mit erbt. Das gleiche gilt auch, wenn mehrere Personen zu gleichen Teilen begünstigt sind.
OLG Saarbrücken, Az. 5 U 581/08-76
Übersteigt der Rückkaufswert einer Lebensversicherung die eingezahlten Beiträge, gehört die Lebensversicherung zum verwertbaren Vermögen und es wird kein Arbeitslosengeld II gezahlt.
BSG, Az. B 14/7b AS 52/06 R
Die Kündigung und Auszahlung des Rückkaufswertes einer Lebensversicherung hinter dem Rücken des Versicherungsnehmers ist möglich, wenn die Lebensversicherung die Klausel enthält, dass der Inhaber
des Versicherungsscheines als Verfügungs- und Empfangsberechtigt gilt. So war es einer Ehefrau möglich die Lebensversicherung ohne Wissen des Ehemannes zu kündigen, weil Sie den Original Versicherungsschein vorlegte, um
sich den Rückkaufswert auszahlen zu lassen. Die Versicherung ist dafür nicht haftbar.
OLG Bremen, Az. 3 U 45/07
Auch die kurzfristige Vereinbarung der sog. Hartz Klausel in der Lebensversicherung kann rechtens sein, um diese vor einer Verwertbarkeit bei Beantragung
auf Arbeitslosengeld II zu schützen - in diesem Fall 2 Tage vor Antragstellung auf Arbeitslosengeld II.
SG Münster, Az. S 16 AS 26/05 ER
Da die Auszahlung einer Kapitallebensversicherung bei Selbständigen als Einnahme zu bewerten ist, müssen darauf Krankenkassenbeiträge gezahlt werden, dies gilt auch für den Fall, dass die Kapitallebensversicherung
garnicht ausgezahlt wird, weil Sie an ein Kreditinstitut zur Tilgung abgetreten ist.
Bundessozialgericht, Az. B 12 KR 4/09 R
Die Verwertung der Lebensversicherung kann bei Antragstellung auf ALG II bei einem Selbständigen ausgeschlossen sein, wenn durch eine Ansammlung besonderer Umstände ein Härtefall vorliegt.
BSG, Az. B 14 AS 35/08 R
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