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Musterurteile über Auszahlungen der Todesfall Leistung aus der Lebensversicherung.
Urteile Lebensversicherung
Todesfall Leistung
Risikolebensversicherung - Verlängerung des Vertrags
Lebensversicherung - Bezugsrecht Änderung
Die Verlängerung einer Risikolebensversicherung wird wie ein Neuabschluss behandelt.
Die Konsequenz daraus: Es gilt erneut eine dreijährige Wartezeit bei Selbsttötung,
d. h. die Versicherungssumme kommt bei Tod aus diesem Grund nicht zum tragen.
Allerdings muss der Versicherer seinen Kunden auch daraufhinweisen, sonst muss
er Schadensersatz leisten.
OLG Saarbrücken, AZ. 5 U 704/06-89
Wir in einer Lebensversicherung das Bezugsrecht für die Leistung im Todesfall geändert, sollte der neue Bezugsberechtigte von seiner Einsetzung erfahren, damit er im Todesfall die Möglichkeit
hat, diese "Schenkung" sofort anzunehmen, ansonsten haben die eigentlichen Erben die Möglichkeit das Bezugsrecht anzufechten. So fechtete eine Witwe, dessen Bezugsrecht aus der Lebensversicherung
gestrichen wurde, die geänderte Bezugsberechtigung zugunsten der neuen Partnerin an, bevor diese das Schenkungsangebot annehmen konnte und damit fiel die Auszahlung aus der Lebensversicherung dem Nachlass zu.
BGH, Az. IV ZR 238/06
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