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Urteile Rechtsschutzversicherung Kostenübernahme

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Versicherungsschaden & Urteile > Rechtsschutzversicherung Kostenübernahme

Urteile rechtsschutzversicherung

Musterurteile zur Kostenübernahme Rechtsschutzversicherung.


 

Urteile Rechtsschutzversicherung

Kostenübernahme


Urteile zur Kostenübernahme Rechtsschutzversicherung

nach unten Rechtsschutzversicherung - Bußgeldverfahren
nach unten Rechtsschutzversicherung - außergerichtlicher Vergleich
nach unten Rechtsschutzversicherung - Kunstfehler
nach unten Rechtsschutzversicherung - Schneeballsystem
nach unten Rechtsschutzversicherung - selbständige Tätigkeit des Partners
nach unten Rechtsschutzversicherung - Kosten einer Revision
Rechtsschutzversicherung - Bußgeldverfahren
In der Rechtsschutzversicherung gibt es einen Ausschluss der den Bereich Planung oder Errichtung von Gebäuden oder Gebäudeteilen umfasst, die sich im Eigentum des Versicherten befinden. Dieser Ausschluss umfasst ebenfalls Bußgeldverfahren, die in diesem Zusammenhang mit anstehen. Das Gericht bestätigte somit dass alle Streitigkeiten rund um diesen Bereich von der Rechtsschutzversicherung ausgeschlossen sind.
AG München, AZ. 262 C 88/08

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Rechtsschutzversicherung - außergerichtlicher Vergleich
Wird ein Vergleich geschlossen in dem allerdings größtenteils die Ansprüche durchgesetzt werden, müssen die Kosten durch die Rechtsschutzversicherung übernommen werden. Die Rechtsschutzversichererung wollte die Kosten im angemessenen Verhältnis quoteln, dadurch hätte der Kläger fast alle Kosten selber tragen müssen. Doch die Klausel § 5 III b ARB 94 in den Versicherungsbedingungen verstößt gegen das Transparenzgebot (§307 I BGB) und ist vom Gericht als nichtig erklärt worden.
LG Hagen, AZ. 1 S 136/06

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Rechtsschutzversicherung - Kunstfehler
Ein Patient suchte wegen Schmerzen das Krankenhaus auf. Bereits am nächsten Tag wurde er operiert und am gleichen Tag vor der OP durch einen Arzt aufgeklärt. Beim Patienten kam es zu schweren Komplikationen und er wurde impotent. Der Richter entschied, dass eine Aufklärung zu den Chancen und Risiken einer OP rechtzeitig vor der OP erfolgen muss und nicht erst am selbigen Tag.
AZ. 5 U 676/05

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Rechtsschutzversicherung - Schneeballsystem
Wer an sog. Schenkkreisen (eine Art von Schneeballsystem) teilnimmt, kann nicht auf Deckung der Rechtsschutzversicherung hoffen, wenn es darum geht, Geld zurückzufordern, da diesbezüglich eine Art Spielcharakter vorliegt und bei Spielverträgen dieser Art keine Rechtsschutzversicherung leisten muss, dies gilt auch für Wettverträge.
Amtgericht Frankfurt a. Main Az. 29 C 50/07-86

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Rechtsschutzversicherung - selbständige Tätigkeit des Partners
Die Ehefrau sollte für die Finanzierung einer selbständigen Tätigkeit des Ehemannes aufkommen, der während der Trennungszeit, die privaten Konten überzogen hat, um die selbständige Tätigkeit zu finanzieren. Sie verlangte die Kostenübernahme Ihrer Familien und Verkehrs Rechtsschutzversicherung. Die Rechtsschutzversicherung lehnte ab, weil Streitigkeiten aus einer selbständigen Tätigkeit nicht versichert sind. Da die Ehefrau aber weder selbständig ist, noch am Betrieb des Mannes mitgewirkt hatte, greift der Ausschluss nicht und die Rechtsschutzversicherung muss die Deckung übernehmen entschied der Ombudsmann.
Az. 6577/2002-G

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Rechtsschutzversicherung - Kosten einer Revision
Hat die Rechtsschutzversicherung bereits zugesagt, die Kosten im Revisionsverfahren zu tragen, kann Sie diese Zusage hinterher nicht einfach widerrufen, wegen mangelnder Aussicht auf Erfolg.
OLG Celle, Az. 3U 83/10

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