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Musterurteile zur Kostenübernahme Rechtsschutzversicherung.
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Urteile zur Kostenübernahme Rechtsschutzversicherung
Rechtsschutzversicherung - Bußgeldverfahren
Rechtsschutzversicherung - außergerichtlicher Vergleich
Rechtsschutzversicherung - Kunstfehler
Rechtsschutzversicherung - Schneeballsystem
Rechtsschutzversicherung - selbständige Tätigkeit des Partners
Rechtsschutzversicherung - Kosten einer Revision
In der Rechtsschutzversicherung gibt es einen Ausschluss der den Bereich Planung oder Errichtung von Gebäuden
oder Gebäudeteilen umfasst, die sich im Eigentum des Versicherten befinden. Dieser Ausschluss umfasst ebenfalls Bußgeldverfahren,
die in diesem Zusammenhang mit anstehen. Das Gericht bestätigte somit dass alle Streitigkeiten rund um diesen Bereich von der Rechtsschutzversicherung
ausgeschlossen sind.
AG München, AZ. 262 C 88/08
Wird ein Vergleich geschlossen in dem allerdings größtenteils die Ansprüche durchgesetzt werden, müssen die Kosten durch die
Rechtsschutzversicherung übernommen werden. Die Rechtsschutzversichererung wollte die Kosten im angemessenen Verhältnis quoteln, dadurch hätte der Kläger fast
alle Kosten selber tragen müssen. Doch die Klausel § 5 III b ARB 94 in den Versicherungsbedingungen verstößt gegen das
Transparenzgebot (§307 I BGB) und ist vom Gericht als nichtig erklärt worden.
LG Hagen, AZ. 1 S 136/06
Ein Patient suchte wegen Schmerzen das Krankenhaus auf. Bereits am nächsten Tag wurde er operiert und am gleichen Tag vor der OP durch einen Arzt aufgeklärt.
Beim Patienten kam es zu schweren Komplikationen und er wurde impotent. Der Richter entschied, dass eine Aufklärung zu den Chancen und Risiken einer OP rechtzeitig
vor der OP erfolgen muss und nicht erst am selbigen Tag.
AZ. 5 U 676/05
Wer an sog. Schenkkreisen (eine Art von Schneeballsystem) teilnimmt, kann nicht auf Deckung der Rechtsschutzversicherung hoffen, wenn es darum geht, Geld zurückzufordern,
da diesbezüglich eine Art Spielcharakter vorliegt und bei Spielverträgen dieser Art keine Rechtsschutzversicherung leisten muss, dies gilt auch für Wettverträge.
Amtgericht Frankfurt a. Main Az. 29 C 50/07-86
Die Ehefrau sollte für die Finanzierung einer selbständigen Tätigkeit des Ehemannes aufkommen, der während der Trennungszeit, die privaten Konten überzogen hat, um die selbständige
Tätigkeit zu finanzieren. Sie verlangte die Kostenübernahme Ihrer Familien und Verkehrs Rechtsschutzversicherung. Die Rechtsschutzversicherung lehnte ab, weil Streitigkeiten aus einer selbständigen Tätigkeit
nicht versichert sind. Da die Ehefrau aber weder selbständig ist, noch am Betrieb des Mannes mitgewirkt hatte, greift der Ausschluss nicht und die Rechtsschutzversicherung muss
die Deckung übernehmen entschied der Ombudsmann.
Az. 6577/2002-G
Hat die Rechtsschutzversicherung bereits zugesagt, die Kosten im Revisionsverfahren zu tragen, kann Sie diese Zusage hinterher nicht einfach widerrufen, wegen mangelnder Aussicht auf Erfolg.
OLG Celle, Az. 3U 83/10
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