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Musterurteile aus- und über den Bereich der Rechtsschutzversicherung.
Urteile Rechtsschutzversicherung
Sonstiges
Rechtsschutzversicherung - Sammelklage
Rechtsschutzversicherung - Wartezeit
Rechtsschutzversicherung - Einschluss von Enkelkind
Rechtsschutzversicherung - Photovoltaikanlage
Rechtsschutzversicherung - Gerichtskosten
Eine Klausel in den Rechtsschutzbedingungen, die besagt, dass bei einer Sammelklage nur der von der Versicherung ausgesuchte Rechtsvertreter zugelassen wird, ist hinfällig, vor allem, wenn durch das selbe Ereignis
eine größere Anzahl von Versicherungsnehmern geschädigt wurde.
EuGH, Az. C-199/08
Bei Neuabschluss einer Rechtsschutzversicherung gibt es in vielen Leistungsbereichen eine sog. Wartzeit (3 Monate) um den Fällen vorzubeugen, wo sich
bereits ein Streit ankündigt und man aus diesem Grund noch schnell eine Rechtsschutzversicherung abschließt. Keine Wartezeiten gibt es in den Bereichen,
die sozusagen nicht von vorne herein beeinflussbar sind, wie z. B. einem Verkehrsunfall. Ein Richter hat nun bestätigt, dass diese Wartezeit auch dann gilt,
wenn eine weitere Leistung mithinzugenommen wird. In diesem Fall wurde der bestehende Vertrag umgestellt und um den Punkt Verwaltungsrecht erweitert.
OLG Karlsruhe, AZ. 12 U 89/07
Auch wenn das Enkelkind bei den Großeltern lebt, sind Sie nicht über die Rechtsschutzversicherung der Großeltern versichert, sondern nach wie vor nur über den Vertrag der Eltern..
Kammergericht Berlin, Az. 6 U 175/08
Dieses Urteil richtet sich an alle Betreiber einer Photovoltaikanlage. Unter dem Ausschluss der Privat- und Verkehrsrechtsschutzversicherung: "sonstige selbständige Tätigkeit" - fällt nicht das Betreiben einer Photovoltaikanlage, wenn die Einnanhmen nicht das
Einkommen ersetzen - also berufsbedingt betrieben wird - und kein planmäßiger Geschäftsbetrieb erforderlich ist.
OLG Celle, Az. 8 U 131/10
Das rechtzeitige Zahlen von Gerichtskosten ist nach erfolgter Deckungszusage durch die Rechtsschutzversicherung, Sache der Rechtsschutzversicherung. Eine Fristenüberwachung vom Prozessbevollmächtigten ist hierzu nicht erforderlich.
LG Dortmund, Az. 2 S 8/11
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