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Invalidität - Teil 2

Musterurteile zur Invalidität in der privaten Unfallversicherung.
Urteile Unfallversicherung
Unfallversicherung - Invalidität
Invalidität - Unfall Teil 2
Urteile zur Unfallversicherung Invalidität:
Unfallversicherung Invalidität - Doppelte Unfallversicherung
Unfallversicherung Invalidität - Firmenlauf Betriebsveranstaltung
Unfallversicherung Invalidität - Betrunken Fahrrad gefahren
Unfallversicherung Invalidität - Unfall durch Schwindel
Unfallversicherung Invalidität - Unfallversicherung doppelt
Unfallversicherung Invalidität - Skiunfall
Unfallversicherung Invalidität - Anspruch geltend machen
Unfallversicherung Invalidität - Gesundheitsfragen falsch beantwortet
Ein Unfallversicherter musste bereits erhaltene Leistungen zurückbezahlen, weil er nicht angegeben hatte, dass er noch eine weitere Unfallversicherung besaß, auch wenn dessen Tochter den Unfallversicherungsantrag ausfüllte und er ihn nur noch
unterschrieb. Weil der Versicherung nicht bekannt war, dass er noch eine weitere Unfallversicherung besaß, konnte diese sich nicht mit der anderen Versicherung in Verbindung setzen, um z. B. Doppeluntersuchungen zu vermeiden. Auch liegt bei dem
Besitz mehrerer Unfallversicherungen und einem zusätzlichem Verschweigen der Verdacht nahe, sich bewusst Unfallverletzungen zu zuführen um Leistungen abzukassieren.
OLG Frankfurt/M., AZ. 14 U 26/06
Obwohl dies eine betriebliche Veranstaltung war, muss die gesetzliche Unfallversicherung nicht zahlen, wenn wie in diesem Fall nur ein sechstel der Mitarbeiter daran teilnimmt, obwohl der Arbeitgeber die Kosten für Startgebühr, Firmen-T-Shirts und
Bewirtung auf seinem Firmengelände übernommen hatte. Da eine Veranstaltung dieser Art nicht regelmäßig stattfindet und nur sportlich, aktive Mitarbeiter anspricht. Die Mitarbeiterin, die sich in diesem Fall anschließend auf den Heimweg begab und sich
ein Bein brach, ging leer aus.
Hess. LSG, AZ. L 3 U 123/05
Ein stark alkoholisierter Fahrradfahrer, 1,63 Promille, geriet in einer Linkskurve von der Straße ab, stürzte, verletzte sich am Kopf und fiel ins Koma. Da der Unfall einzig dem Alkoholkonsum zuzuschreiben war, musste die Versicherung nicht leisten.
1,63 Promille bedeuten absolute Fahruntüchtigkeit.
OLG Köln, AZ. 5 W 117/06
Die Unfallversicherung leistet nicht, wenn man aufgrund eines Schwindelanfalls die Treppe hinterstürzt. Schwindelanfälle gehören zu dem Punkt - vorübergehende Bewusstseinsstörungen - und sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
LG Düsseldorf, Az. 23 S 137/05
Zwei Verträge der Unfallversicherung zu besitzen, heißt nicht, in einem Schadensfall auch zwei mal Leistungen beziehen zu können. Dass man bereits eine
Unfallversicherung besitzt, muss dem Versicherer ordnungsgemäß mitgeteilt werden und auch wenn man eine 2. Versicherung erst später abschließt, muss die
Erstversicherung davon in Kenntnis gesetzt werden, sonst müssen bereits gezahlte Leistungen zurückgezahlt werden unerheblich davon, ob man auch bereits zwei mal Leistungen
erhalten hat. Durch das Verschweigen macht man sich einer Obliegenheitsverletzung schuldig.
Saarl. OLG AZ 5 U 269/06-43
Auf der Ski Piste erschrak sich ein Skifahrer als ein anderer an ihm vorbeiraste und ihm die Vorfahrt nahm. Dabei verlor er das Gleichgewicht und erlitt einen Sehnenriss an der Schulter.
Die Unfallversicherung verweigerte die Krankheitskostenübernahme, ebenso die beantragte Invaliditätsentschädigung in Form einer Einmalzahlung und einer Monatsrente, mit der Begründung, dass eine schreckhafte Eigenbewegung nicht unter die Definition eines Unfalls fiele.
OLG Celle, Az. 8 U 131/08
Ein Anspruch auf Invaliditätsleistung aus der Unfallversicherung muss unverzüglich - innerhalb von 15 Monaten - geltend gemacht werden. Eine schriftliche Unfallanzeige oder die Beanspruchung von
Krankenhaustagegeld oder Genesungsgeld reicht nicht als Indiz für eine bleibende Invalidität aus. In der Unfallanzeige sollte zumindest die Behauptung einer eingetretenen Invalidität stehen.
AG München, Az. 163 C 22609/08
Die falsche Beantwortung der Schadensmeldung, kann nicht zu Lasten des Versicherten gehen, wenn die Fragen von der Unfallversicherung missverständlich
gestellt werden. Einem Fallschirmspringer, der nach einem Tandemsprung verunglückt ist und einen Wirbelbruch davontrug, stellte man in der Schadensanzeige die Frage nach Krankheiten und Gebrechen
die unabhängig von den Folgen des jetzigen Unfalls bestünden, das Gericht gab der Klage des Verunglückten statt, der diese Frage falsch beantwortet hatte, weil die
Frage laut Gericht missverständlich formuliert sei.
OLG Hamm, Az. 20 U 77/07
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