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Versicherungsschaden & Urteile > Unfallversicherung Invalidität

Urteile Unfallversicherung Invalidität

Musterurteile zur Invalidität in der privaten Unfallversicherung.


 

Urteile Unfallversicherung

Unfallversicherung - Invalidität

Invalidität - Unfall Teil 1


Urteile zur Unfallversicherung Invalidität:

unfallversicherung invalidität zeckenbiss Unfallversicherung Invalidität - Zeckenbiss Borreliose
unfallversicherung invalidität Unfallversicherung Invalidität - Inflationsausgleich
fahrrad fahren ohne helm Unfallversicherung Invalidität - Fahrrad fahren ohne Helm
unfallversicherung riss achillessehne Unfallversicherung Invalidität - Riss der Achillessehne
unfallversicherung invalidität achillessehne Unfallversicherung Invalidität - Vorschädigung Achillessehne
unfallversicherung dusche ausgerutscht Unfallversicherung Invalidität - Klassenfahrt Dusche ausgerutscht
unfallversicherung invalidität umknicken Unfallversicherung Invalidität - Bolzplatz umgeknickt
unfallversicherung invalidität Unfallversicherung Invalidität - Fahrradtour mit Arbeitskollegen
unfallversicherung invalidität snowboarding Unfallversicherung Invalidität - Snowboarder
urteile doppelte unfallversicherung Unfallversicherung Invalidität - Täuschung
unfallversicherung Vorversicherung Unfallversicherung Invalidität - Vorversicherung
Unfallversicherung Invalidität - Zeckenbiss Borreliose
Ein Versicherungsnehmer hatte sich durch einen Zeckenbiss mit Neuro-Borreliose angesteckt. Da ein Zeckenbiss ohne Berücksichtigung einer dadurch hervorgerufenen Infektion nur eine geringfügige Hautverletzung darstellt, die keiner ärztlichen Behandlung bedarf, fiel das Urteil negativ aus. Versicherungsschutz in der Unfallversicherung bestehe bei einer erstmaligen Infektion mit Hirnhautentzündung durch einen Zeckenbiss, wenn die Infektion zu einem Invaliditätsgrad vom mindestens 25% führt.
LG Düsseldorf, Az: 11 O 198/04

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Unfallversicherung Invalidität - Inflationsausgleich
Die Amputation eines Beines durch einen Unfall (1991), wurde durch die Unfallversicherung mit einer Kapitalabfindung und einer Schmerzensgeldrente vergütet. Durch den Anstieg der Lebenshaltungskosten um mittlerweile 16,25%, beantragte dieser einer Erhöhung seiner Rente. Seine Klage gegen die Unfallversicherung wurde abgewiesen, weil der Vertrag keine Rentenanpassung beinhaltete. In so einem Fall ist die Beurteilung Einzelfallabhängig und aussichtsreich, wenn sich herausstellt, dass die gezahlte Rente einen angemessenen Schadenausgleich nicht mehr erfüllt. Dies ist bei einer Steigerung des Preisindexes unterhalb der 25% Grenze nicht der Fall, es sei denn, es können noch weitere besondere Umstände nachgewiesen werden.
BGH, AZ VI ZR 150/06

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Unfallversicherung Invalidität - Fahrrad fahren ohne Helm
Obwohl es noch keine Helmpflicht gibt, ist bereits ein Urteil darüber gefällt worden, dass man beim Fahrradfahren ohne einen Helm, eine Mitschuld trägt, sollte es zu einem Unfall kommen - auch wenn sonst kein Verschulden weiter vorliegt. Dies gilt auch für Kinder!
OLG Saarbrücken, AZ 4 U 80/07
Insbesondere Radrennfahrer verlieren Ihre Schadensersatzansprüche, ganz besonders dann, wenn Sie auf öffentlichen Straßen unterwegs sind.
OLG Düsseldorf, 1 U 182/06

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Unfallversicherung Invalidität - Riss der Achillessehne
Reißt eine Achillessehne ohne eine ersichtlichen Grund (Bodenunebenheit, plötzliches Hinderniss) einfach so, in einer nur leicht ansteigenden Einfahrt, zählt dies nicht als Unfall, weil hier der Nachweis fehlt, dass der Unfall entstand, durch ein plötzlich von außen auf den Körper einwirkendes Ereignis = Unfallversicherung Unfalldefinition.
LG Dortmund, AZ 2 O 362/07

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Unfallversicherung Invalidität - Vorschädigung Achillessehne
Ein Fittnesstrainer war in einer Pfütze ausgerutscht und hatte sich die Achillessehne dauerhaft verletzt. Leistungen durch die Unfallversicherung wurden ihm verweigert, weil er bereits vorher Probleme mit der Achillessehne hatte und deswegen bereits in ärztlicher Behandlung war. Durch die Vorerkrankung der Achillessehne und die dadurch notwendigen Behandlungen, sei die Achillessehne bereits so geschwächt, dass Sie irgendwann ohnehin gerissen wäre.
OLG Köln, AZ. 5 U 34/04

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Unfallversicherung Invalidität - Klassenfahrt Dusche ausgerutscht
Eine Klassenlehrerin ruschte während der Klassenfahrt unter der Dusche aus. Die gesetzliche Unfallversicherung muss hier nicht leisten, da da Duschen zur "höchstpersönlichen Verrichtung" gehöre, solange keine gefahrerhöhenden Umstände dazu beigetragen haben. In diesem Fall käme die private Unfallversicherung dafür auf.
BSG, AZ. B2 U 31/07 R

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Unfallversicherung Invalidität - Bolzplatz umgeknickt
Das Umknicken eines Erwachsenen auf dem Bolzplatz, wegen Unebenheiten, begründet Leistungen aus der privaten Unfallversicherung. Es sei allgemein bekann, dass Bolzplätze in einem schlechten Zustand seien. Auch eine Fettleibigkeit, die der Versicherte bei Antragstellung der Versicherung verschwieg und vielleicht den Unfall begünstigte, half der Unfallversicherung nicht. Sie musste leisten.
OLG Hamm, AZ. 20 U 5/07

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Unfallversicherung Invalidität - Fahrradtour mit Arbeitskollegen
Keine Leistungen auf der gesetzlichen Unfallversicherung für eine Fahrradtour mit Arbeitskollegen, auch wenn die Teilnahme an Betriebssport und betriebliche Gemeinschaftsveranstaltungen unter den Versicherungsschutz der gesetzlichen Unfallversicherung fallen, da eine Fahrradtour nicht zum Betriebssport zählt, mangels Regelmässigkeit. In diesem Fall hat auch nur ein kleiner Teil die Fahrradtour mitgemacht, sodass man hier nicht von einer Gemeinschaftsveranstaltung sprechen konnte. Die private Freizeitgestaltung stand hier im Vordergrund und demnach muss eine private Unfallversicherung für evtl. Schäden aufkommen.
LSG Hessen, AZ. L 3 U 266/05

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Unfallversicherung Invalidität - Snowboarder
Snowboarder sollten richtig versichert sein - in der privaten Haftpflicht sowie in der privaten Unfallversicherung - da man diese Sportart weitaus gefährlicher einstuft, als Ski fahren. In diesem Fall bekam eine Skifahrerin Recht, obwohl auch Sie sich rücksichtslos verhalten hat.
LG Coburg, AZ. 14 O 462/06

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Unfallversicherung Invalidität - Täuschung
Nicht immer geht man bei falschen Angaben im Antrag von einer arglistigen Täuschung aus und falsche oder unterbliebene Angaben berechtigen die Versicherung nicht dem Versicherten die Leistung zu verweigern. Es muss nachgewiesen werden, dass er dabei vorsätzlich gehandelt hat. Der Versicherungsnehmer hatte nicht angegeben, dass er noch einen Fahrzeugschutzbrief und eine Auslandsreisekrankenversicherung besitzt, weil für den Versicherten eine eventuelle Überschneidung des Versicherungsschutzes nicht offensichtlich erkennbar war.
BGH, AZ. IV ZR 331/05

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Unfallversicherung Invalidität - Vorversicherung
Ein weiteres Urteil hilft bei der Frage um die Angaben zur Vorversicherung, wobei der Kunde davon ausgeht, dass es sich bei dieser Frage um die unmittelbar vorhergehende Versicherung handelt. Hat er diese korrekt angegeben, ist eine Kündigung wegen der vorvertraglichen Anzeigepflicht nicht rechtens.
OLG Karlsruhe, Az. 12 U 230/09

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