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Invalidität
Musterurteile zur Invalidität in der privaten Unfallversicherung.
Urteile Unfallversicherung
Unfallversicherung - Invalidität
Invalidität - Unfall Teil 1
Urteile zur Unfallversicherung Invalidität:
Unfallversicherung Invalidität - Zeckenbiss Borreliose
Unfallversicherung Invalidität - Inflationsausgleich
Unfallversicherung Invalidität - Fahrrad fahren ohne Helm
Unfallversicherung Invalidität - Riss der Achillessehne
Unfallversicherung Invalidität - Vorschädigung Achillessehne
Unfallversicherung Invalidität - Klassenfahrt Dusche ausgerutscht
Unfallversicherung Invalidität - Bolzplatz umgeknickt
Unfallversicherung Invalidität - Fahrradtour mit Arbeitskollegen
Unfallversicherung Invalidität - Snowboarder
Unfallversicherung Invalidität - Täuschung
Unfallversicherung Invalidität - Vorversicherung
Ein Versicherungsnehmer hatte sich durch einen Zeckenbiss mit Neuro-Borreliose
angesteckt. Da ein Zeckenbiss ohne Berücksichtigung einer dadurch
hervorgerufenen Infektion nur eine geringfügige Hautverletzung darstellt, die
keiner ärztlichen Behandlung bedarf, fiel das Urteil negativ aus.
Versicherungsschutz in der Unfallversicherung bestehe bei einer erstmaligen Infektion mit Hirnhautentzündung
durch einen Zeckenbiss, wenn die Infektion zu einem Invaliditätsgrad vom mindestens
25% führt. LG Düsseldorf, Az: 11 O 198/04
Die Amputation eines Beines durch einen Unfall (1991), wurde durch die Unfallversicherung mit einer Kapitalabfindung und einer Schmerzensgeldrente vergütet.
Durch den Anstieg der Lebenshaltungskosten um mittlerweile 16,25%, beantragte dieser einer Erhöhung seiner Rente. Seine Klage gegen die Unfallversicherung wurde abgewiesen, weil der Vertrag keine
Rentenanpassung beinhaltete. In so einem Fall ist die Beurteilung Einzelfallabhängig und aussichtsreich, wenn sich herausstellt, dass die gezahlte Rente einen angemessenen
Schadenausgleich nicht mehr erfüllt. Dies ist bei einer Steigerung des Preisindexes unterhalb der 25% Grenze nicht der Fall, es sei denn, es können noch weitere besondere Umstände
nachgewiesen werden. BGH, AZ VI ZR 150/06
Obwohl es noch keine Helmpflicht gibt, ist bereits ein Urteil darüber gefällt worden, dass man beim Fahrradfahren ohne einen Helm, eine Mitschuld trägt, sollte es zu einem
Unfall kommen - auch wenn sonst kein Verschulden weiter vorliegt. Dies gilt auch für Kinder! OLG Saarbrücken, AZ 4 U 80/07
Insbesondere Radrennfahrer verlieren Ihre Schadensersatzansprüche, ganz besonders dann, wenn Sie auf öffentlichen Straßen unterwegs sind. OLG Düsseldorf, 1 U 182/06
Reißt eine Achillessehne ohne eine ersichtlichen Grund (Bodenunebenheit, plötzliches Hinderniss) einfach so, in einer nur leicht ansteigenden Einfahrt, zählt dies nicht als Unfall, weil
hier der Nachweis fehlt, dass der Unfall entstand, durch ein plötzlich von außen auf den Körper einwirkendes Ereignis = Unfallversicherung Unfalldefinition. LG Dortmund, AZ 2 O 362/07
Ein Fittnesstrainer war in einer Pfütze ausgerutscht und hatte sich die Achillessehne dauerhaft verletzt. Leistungen durch die Unfallversicherung wurden ihm verweigert, weil er bereits vorher Probleme mit der Achillessehne
hatte und deswegen bereits in ärztlicher Behandlung war. Durch die Vorerkrankung der Achillessehne und die dadurch notwendigen Behandlungen, sei die Achillessehne bereits so geschwächt, dass Sie
irgendwann ohnehin gerissen wäre.
OLG Köln, AZ. 5 U 34/04
Eine Klassenlehrerin ruschte während der Klassenfahrt unter der Dusche aus. Die gesetzliche Unfallversicherung muss hier nicht leisten, da da Duschen zur "höchstpersönlichen Verrichtung" gehöre, solange
keine gefahrerhöhenden Umstände dazu beigetragen haben. In diesem Fall käme die private Unfallversicherung dafür auf.
BSG, AZ. B2 U 31/07 R
Das Umknicken eines Erwachsenen auf dem Bolzplatz, wegen Unebenheiten, begründet Leistungen aus der privaten Unfallversicherung. Es sei allgemein bekann, dass Bolzplätze in einem schlechten Zustand seien.
Auch eine Fettleibigkeit, die der Versicherte bei Antragstellung der Versicherung verschwieg und vielleicht den Unfall begünstigte, half der Unfallversicherung nicht. Sie musste leisten.
OLG Hamm, AZ. 20 U 5/07
Keine Leistungen auf der gesetzlichen Unfallversicherung für eine Fahrradtour mit Arbeitskollegen, auch wenn die Teilnahme an Betriebssport und betriebliche Gemeinschaftsveranstaltungen unter den Versicherungsschutz
der gesetzlichen Unfallversicherung fallen, da eine Fahrradtour nicht zum Betriebssport zählt, mangels Regelmässigkeit. In diesem Fall hat auch nur ein kleiner Teil die Fahrradtour mitgemacht, sodass man hier nicht von
einer Gemeinschaftsveranstaltung sprechen konnte. Die private Freizeitgestaltung stand hier im Vordergrund und demnach muss eine private Unfallversicherung für evtl. Schäden aufkommen.
LSG Hessen, AZ. L 3 U 266/05
Snowboarder sollten richtig versichert sein - in der privaten Haftpflicht sowie in der privaten Unfallversicherung - da man diese Sportart weitaus gefährlicher einstuft, als Ski fahren. In diesem Fall bekam eine Skifahrerin
Recht, obwohl auch Sie sich rücksichtslos verhalten hat.
LG Coburg, AZ. 14 O 462/06
Nicht immer geht man bei falschen Angaben im Antrag von einer arglistigen Täuschung aus und falsche oder unterbliebene Angaben berechtigen die Versicherung nicht dem Versicherten die Leistung zu verweigern.
Es muss nachgewiesen werden, dass er dabei vorsätzlich gehandelt hat. Der Versicherungsnehmer hatte nicht angegeben, dass er noch einen Fahrzeugschutzbrief und eine Auslandsreisekrankenversicherung besitzt, weil für den Versicherten
eine eventuelle Überschneidung des Versicherungsschutzes nicht offensichtlich erkennbar war.
BGH, AZ. IV ZR 331/05
Ein weiteres Urteil hilft bei der Frage um die Angaben zur Vorversicherung, wobei der Kunde davon ausgeht, dass es sich bei dieser Frage um die unmittelbar vorhergehende Versicherung handelt. Hat er diese korrekt angegeben, ist eine Kündigung
wegen der vorvertraglichen Anzeigepflicht nicht rechtens.
OLG Karlsruhe, Az. 12 U 230/09
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