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Wohngebäudeversicherung Feuer, Brandschaden
Musterurteile zum Wohngebäude Brandschaden in der Wohngebäudeversicherung.
Urteile Wohngebäudeversicherung
Feuerschaden, Brandschaden
Urteile zum Wohngebäude Brandschaden - Wohngebäudeversicherung:
Wohngebäudeversicherung - Brandschaden leerstehendes Haus
Wohngebäudeversicherung - Kein Schutz nach dem Verkauf, ohne Beitrag
Wohngebäudeversicherung - Bei arglister Täuschung - Gar kein Geld
Ein abgebranntes Haus, das vorher leerstand, stellt nicht automatisch eine Gefahrerhöhung für
die Wohngebäudeversicherung dar. Eine Gefahrerhöhung stellt ein leerstehendes Haus dar, z. B. weil die Mieter
ausgezogen sind, wenn das Gebäude nach außen verwahrlost erscheint und aus diesem Grund
z. B. unbefugte Dritte anzieht.
Sind allerdings keine Schäden an Türen und Fenstern nach außen hin erkennbar, das Gebäude
liegt auch nicht außerhalb einer belebten Wohnsiedlung, es kann auch nicht festgestellt werden kann, ob sich mehrfach
Unbefugte in dem Gebäude aufgehalten haben und das Hauptgebäude ist nicht frei zugänglich, dann ist
dies für die Wohngebäudeversicherung kein Grund, nicht zu bezahlen.
OLG Rostock, Az: 6 U 171/06
Der neue Eigentümer war noch nicht im Grundbuch eingetragen, aus diesem Grund wandte sich die Wohngebäudeversicherung
an den bisherigen Hausbesitzer mit der Bitte um Zahlung des Beitrags. Dieser bezahlte jedoch nicht. Als dies der
Käufer erfuhr und die rückständige Prämie beglich, kam es allerdings kurz zuvor zum Brand des Hauses.
Die Wohngeäudeversicherung kam mit Recht nicht für den entstandenen Schaden auf.
OLG Jena, AZ. 4 U 574/06
Ein Rechtsanspruch auf Entschädigungsleistung der Wohngebäudeversicherung bei einem Brandschaden geht verloren, wenn der Gebäudeversicherung auch die Sanierungskosten der unteren
Etage untergejubelt werden soll, obwohl diese vom Brand garnicht betroffen war. Aufgrund dieser arglistigen Täuschung musste die Wohngebäudeversicherung auch nicht mehr für den
eigentlich entstandenen Schaden leisten.
OLG Köln, AZ. 9 U 53/09
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