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Wohngebäudeversicherung Überspannungsschaden
Musterurteile zum Überspannungsschaden in der Wohngebäudeversicherung.
Urteile Wohngebäudeversicherung
Überspannungsschäden
Wohngebäudeversicherung Überspannungsschaden - Heizung
Als die Heizungsanlage plötzlich nicht mehr funktionierte, führte der Versicherungsnehmer dies auf ein heftiges Gewitter mit Blitzeinschlägen ganz in der Nähe zurück, er schloss auf einen
Überspannungsschaden und meldetete den Schaden der Wohngebäudeversicherung. Vorschnell gab er einen Reparaturauftrag an eine Heizungsfirma, die den Schaden behob und ausgetauschte Teile der Heizung entsorgte.
Der Gutachter, der von der Versicherung beauftragt wurde, konnte den eigentlichen Schaden nicht mehr überprüfen. Die Versicherung weigerte sich daraufhin den Schaden zu übernehmen und berief sich auf das
in den Versicherungsbedingungen stehende Veränderungsgebot, worin es dem Versicherungsnehmer nicht gestattet ist, ohne Rücksprache mit der Versicherung, Änderungen vorzunehmen, die eine Klärung des Sachverhaltes
erschweren - und ganz wichtig - beschädigte oder ausgetauschte Teile immer für die Versicherung aufheben!
AG München, Az. 281 C 15020/07
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