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Rente & Vorsorge > Vorsorge Versicherung > Kapitallebensversicherung Varianten

Kapitallebensversicherung
Varianten

Kapitallebensversicherung

Formen der Lebensversicherung wie z. B. Risikolebensversicherung und Rentenversicherung.

 


Kapitallebensversicherung Varianten:
Lebens- und
Rentenversicherung

Kapitallebensversicherung - Varianten

Risikolebensversicherung:

Die Risikolebensversicherung, auch Todesfallversicherung genannt, wird nur im Todesfall ausgezahlt.
Die Risikolebensversicherung dient vor allem
der preisgünstigen Absicherung junger Familien mit Kindern, wenn der Hauptverdiener stirbt, oder als Absicherung hoher finanzieller Verpflichtungen, wie z. B. bei Hypotheken- oder Ratenkrediten.
Kapital wird in dieser Versicherungsform nicht gebildet. In der Risikolebensversicherung kann eine Umwandlungsrecht mit vereinbart werden, d. h. dass Sie die Risikolebensversicherung innerhalb von 10 Jahren nach Vertragsabschluss in eine Kapitallebensversicherung umwandeln können, dies erfolgt dann innerhalb der Frist von 10 Jahren, ohne eine erneute Gesundheitsprüfung.

Rentenversicherung:

Die Rentenversicherung ist als zusätzliche Rente abschließbar. Ein Todesfallrisiko ist in der Rentenversicherung in der Regel gar nicht oder nur sehr gering abgesichert ( z. B. in Form einer Beitragsrückerstattung ). Bei Ablauf der Beitragszahldauer wird monatlich eine lebenslange Garantierente ausgezahlt, oder Sie können einmalig den vereinbarten Auszahlungsbetrag wählen. 
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