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Kapitallebensversicherung Varianten

Formen der Lebensversicherung wie z. B. Risikolebensversicherung und Rentenversicherung.
Kapitallebensversicherung Varianten: Lebens- und Rentenversicherung
Kapitallebensversicherung - Varianten
Risikolebensversicherung:
Die Risikolebensversicherung, auch Todesfallversicherung
genannt, wird nur im Todesfall ausgezahlt. Die Risikolebensversicherung dient vor allem der
preisgünstigen Absicherung junger Familien mit Kindern, wenn der
Hauptverdiener stirbt, oder als Absicherung hoher finanzieller
Verpflichtungen, wie z. B. bei Hypotheken- oder Ratenkrediten.
Kapital wird in dieser Versicherungsform nicht gebildet. In
der Risikolebensversicherung kann eine Umwandlungsrecht mit vereinbart werden, d. h. dass Sie
die Risikolebensversicherung innerhalb von 10 Jahren nach
Vertragsabschluss in eine Kapitallebensversicherung umwandeln
können, dies erfolgt dann innerhalb der Frist von 10 Jahren, ohne eine erneute Gesundheitsprüfung.
Rentenversicherung:
Die Rentenversicherung ist als zusätzliche Rente abschließbar.
Ein Todesfallrisiko ist in der Rentenversicherung in der Regel gar nicht oder nur sehr gering
abgesichert ( z. B. in Form einer Beitragsrückerstattung ). Bei
Ablauf der Beitragszahldauer wird monatlich eine lebenslange
Garantierente ausgezahlt, oder Sie können einmalig den vereinbarten
Auszahlungsbetrag wählen.
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