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Kapitallebensversicherung Bezugsrecht
Kapitallebensversicherung Bezugsrecht

Informationen widerrufliches Bezugsrecht und unwiderrufliches Bezugsrecht der Lebensversicherung.
Kapitallebensversicherung Bezugsrecht
Widerrufliches Bezugsrecht unwiderrufliches Bezugsrecht
Kapitallebensversicherung - Bezugsrecht FAQ
In der Kapitallebensversicherung wird unterschieden zwischen widerrufliches Bezugsrecht und
unwiderrufliches Bezugsrecht. Eingetragen wird hier, die
Bezugsberechtigung der Leistungen im Falle eines Todes.
Kapitallebensversicherung Widerrufliches Bezugsrecht
Kapitallebensversicherung - widerrufliches Bezugsrecht
Ein
widerrufliches Bezugsrecht kann in der Kapitallebensversicherung
jeder Zeit geändert werden, was vielleicht
auch ganz sinnvoll ist, wenn man z. B. neu geheiratet hat, weil im
Falle eines Falles die Todesfallleistungen immer an die Person ausgezahlt
werden, die im Vertrag als bezugsberechtigte Person eingetragen ist,
auch wenn dies die 1. Ehefrau sein sollte, von der man bereits seit
20 Jahren geschieden ist. Die normale Erbfolge bleibt in dem Fall in der Lebensversicherung
außen vor.
Kapitallebensversicherung Unwiderrufliches Bezugsrecht
Kapitallebensversicherung - unwiderrufliches Bezugsrecht
Ein unwiderrufliches Bezugsrecht kann in der Kapitallebensversicherung nur mit Zustimmung des
unwiderruflich Bezugsberechtigten geändert werden.
Ein unwiderrufliches Bezugsrecht kann
in einer Kapitallebensversicherung evtl.
sinnvoll sein, bei Abschluss einer Direktversicherung über den
Arbeitgeber. Hat der Arbeitnehmer in der Kapitallebensversicherung ein unwiderrufliches Bezugsrecht,
kann die Direktversicherung vom Insolvenzverwalter im Fall einer
Insolvenz des Unternehmens nicht gekündigt werden und in die
Insolvenzmasse mit einfließen lassen.
Kapitallebensversicherung Bezugsrecht
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