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Kapitallebensversicherung Erbschaftssteuer
Kapitallebensversicherung Erbschaftssteuer

Informationen zur Kapitallebensversicherung Erbschaftsteuer und möglichen Freibeträgen.
Kapitallebensversicherung Erbschaftssteuer
Erbschaftssteuer Todesfall Erbschaftssteuer Freibetrag
Wird die Kapitallebensversicherung im Todesfall an die Hinterbliebenen, bzw. Bezugsberechtigten
ausgezahlt, fällt u. U. eine Erbschaftssteuer an.
Gemäß § 33 ErbStG und § 7 ErbStDB muss von der
Lebensversicherung die Auszahlung an das zuständige Finanzamt angezeigt werden.
Die Kapitallebensversicherung Erbschaftsteuer
entfällt, wenn man unterhalb seines Freibetrags liegt.
Wer in einer nichteheähnlichen Gemeinschaft lebt aber seinen Partner
trotzdem absichern möchte, riskiert, dass dieser im Todesfall einen Großteil
der Todesfall Versicherungssumme aus der Kapitallebensversicherung als Erbschaftssteuer ans Finanzamt abführen
muss.
Damit die Kapitallebensversicherung Erbschaftssteuer umgangen werden kann, gestaltet man den Vertrag
folgendermaßen:
Zur Absicherung des Partners schließt dieser selbst
die Kapitallebensversicherung ab und zahlt auch die Beiträge, versicherte Person der Kapitallebensversicherung ist
allerdings der Partner.
Kapitallebensversicherung Erbschaftssteuer Freibetrag
| Erbschaftssteuer - Freibetrag Steuerklasse 1 |
Ehegatte |
307.000 € |
| Erbschaftssteuer - Freibetrag Steuerklasse 1 |
Kind, Stiefkind, Enkel |
205.000 € |
| Erbschaftssteuer - Freibetrag Steuerklasse 1 |
Enkel, Urenkel |
51.200 € |
| Erbschaftssteuer - Freibetrag Steuerklasse 1 |
Eltern, Großeltern |
51.200 € |
| Erbschaftssteuer - Freibetrag Steuerklasse II |
Eltern, Großeltern, Exgatte, Geschwister, Neffen, Nichten, Schwiegereltern, Stiefeltern, Schwiegerkinder |
10.300 € |
| Erbschaftssteuer - Freibetrag Steuerklasse III |
alle übrigen Personen |
5.200 € |
Darüberhinaus gibt es zum persönlichen Erbschaftssteuer Freibetrag für bestimmte Hinterbliebenen
noch einen besonderen Versorgungsfreibetrag (§17 ErbStG), einen Freibetrag für Hausrat, Kunst und Sammlungen (§13 ErbStG)
und einen Freibetrag für persönliche Gegenstände.
Kapitallebensversicherung Erbschaftssteuer
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